Guten Abend,
gilt eine Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags nur für Werbungskosten?
Und muß die Berechnung mit Elster einen Minusbetrag beim Gesamtbetrag der Einkünfte ausweisen, oder beim zu versteuernden Einkommen?
In meinem Fall haben sich mir die Fragen gestellt, weil ich letztes Jahr, bedingt durch Arbeitslosigkeit, einen sehr geringen Gesamtbetrag der Einkünfte hatte (2781,-).
Ich hatte außergewöhnliche Belastungen von 1773,-, zumutbar 139.
Lt. Berechnung ergibt sich 2781 ./. Sonderausgaben 1289,- beschränkt abziehbar,
./. 36,- Sonderausgaben-Pauschbetrag, ./. abziehbar außergewö. Bel. 1634,- / ergibt zu versteuerndes Einkommen = -178.
Ich habe also den Minusbetrag beim zu versteuernden Einkommen.
Leider weiß ich gar nicht so recht, wofür der Verlustvortrag ist.
Für Antwort(en) danke ich im voraus recht herzlich.
Viele Grüße
Tulpe
gilt eine Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags nur für Werbungskosten?
Und muß die Berechnung mit Elster einen Minusbetrag beim Gesamtbetrag der Einkünfte ausweisen, oder beim zu versteuernden Einkommen?
In meinem Fall haben sich mir die Fragen gestellt, weil ich letztes Jahr, bedingt durch Arbeitslosigkeit, einen sehr geringen Gesamtbetrag der Einkünfte hatte (2781,-).
Ich hatte außergewöhnliche Belastungen von 1773,-, zumutbar 139.
Lt. Berechnung ergibt sich 2781 ./. Sonderausgaben 1289,- beschränkt abziehbar,
./. 36,- Sonderausgaben-Pauschbetrag, ./. abziehbar außergewö. Bel. 1634,- / ergibt zu versteuerndes Einkommen = -178.
Ich habe also den Minusbetrag beim zu versteuernden Einkommen.
Leider weiß ich gar nicht so recht, wofür der Verlustvortrag ist.
Für Antwort(en) danke ich im voraus recht herzlich.
Viele Grüße
Tulpe
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