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Kirchensteuer und Kirchenkapitalertragsteuer

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    Kirchensteuer und Kirchenkapitalertragsteuer

    Ich habe ein Frage zu Kirchensteuer und Kirchenkapitalertragsteuer beim ElsterFormular für die Einkommensteuer 2011.

    Im Hauptvordruck in Zeile 46 wird nach der 2011 gezahlten Kirchensteuer gefragt, wobei die Erläuterung sagt, dass Kirchensteuer, die Zuschlag zur Abgeltungssteuer ist, nicht dazugehört. Soweit, so klar, den entsprechenden Wert finde ich in der Lohnsteuerbescheinigung.

    In derselben Zeile wird auch nach der 2011 erstatteten Kirchensteuer gefragt, und hier ist mir etwas unklar. Ich habe 2011 einen Kircheneinkommensteuerbescheid bekommen, der aussagt, ich hätte eine verbleibende Kircheneinkommensteuer von -47 Euro, würde diese also erstattet bekommen. Dieser Erstattungsbetrag wurde aber gemindert um eine verbleibende Kirchenkapitalertragsteuer, so dass ich effektiv nur 32 Euro erstattet bekommen habe. Meine Frage: Welchen Wert, 47 oder 32, muss ich als "2011 erstattete Kirchensteuer" eintragen?

    #2
    AW: Kirchensteuer und Kirchenkapitalertragsteuer

    Den Betrag, der effektiv in 2011 erstattet worden ist.
    Gruß
    Bolletax

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      #3
      AW: Kirchensteuer und Kirchenkapitalertragsteuer / gezahlte Steuer?

      Bei mir setzt sich die 2011 gezahlte Kirchensteuer zusammen aus den Angaben in der Lohnsteuerbescheinigung und einer in 2011 getätigten Nachzahlung für 2010. Laut Bescheid des Kirchensteueramtes bestand diese Nachzahlung (genauer: die festgesetzte Kirchensteuer 2010) aus einem Betrag "Kircheneinkommensteuer" und einem Betrag "Kirchenkapitalertragsteuer".

      Die Erläuterung zu Zeile 46 Mantelbogen besagt, dass Kirchensteuer, die als "Zuschlag zur Abgeltungsteuer" gezahlt worden ist, hier nicht einzutragen sei.

      Meine Frage: Ist "Kirchenkapitalertragsteuer" dasselbe wie "Zuschlag zur Abgeltungsteuer"?
      Muss ich also für den Eintrag in Zeile 46 ("2011 gezahlt") die Summe aus Kirchensteuer 2011 und Nachzahlung um den Betrag "Kirchenkapitalertragsteuer" aus dem Bescheid des Kirchensteueramtes reduzieren?

      Wenn ich die obige Antwort von Bolletax richtig verstehe, kann ich den vollen Betrag (inklusive nachgezahlter "Kirchenkapitalertragsteuer") eintragen - aber ganz sicher bin ich mir eben nicht.

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        #4
        AW: Kirchensteuer und Kirchenkapitalertragsteuer

        Hallo,

        meines Erachtens hatte Bolletax unrecht (leider sehe ich den Thread jetzt zum ersten mal).

        Grundsätzlich: Als Sonderausgaben sind stets die wirklich geleisteten Zahlungen absetzbar, egal für welches Kalenderjahr. ABER die Kirchenkapitalertragsteuern sind herauszurechnen, imho auch die Nachzahlungen und/oder Erstattungen.

        Zusammenfassend: Die Summe der im Kalenderjahr zu- bzw. abgeflossenen Kirchensteuern aus den Lohnsteuerbescheinigungen, Steuervorauszahlungen und Steuernachzahlungen (die letzten beiden aber ggf. bereinigt um die Kirchenkapitalertragsteuer).

        Und noch eine Anmerkung: Bei positiver KAP-Günstigerprüfung zählt die gesamte Kirchensteuer zu den Sonderausgaben.


        >>>Meine Frage: Ist "Kirchenkapitalertragsteuer" dasselbe wie "Zuschlag zur Abgeltungsteuer"?

        Ja.

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Kirchensteuer und Kirchenkapitalertragsteuer

          Hallo,
          da habe ich auch eine Frage..
          wenn mein gesamtes Einkommen unterhalb des Steuerfreibetrages liegt, brauche ich doch auch keine Kirchensteuer auf Kapitalertraege zu bezahlen?
          Ich habe jetzt bereits zum zweiten Male einen Bescheid bekommen, der trotzdem von mir Kirchensteuer auf meine Kapitalertraege fordert. Konnte das erste Mal Einspruch erheben, was dann auch berichtigt wurde. Wo liegt also mein Eingabefehler?

          jopa

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            #6
            AW: Kirchensteuer und Kirchenkapitalertragsteuer

            Hallo jopa,

            hast du überhaupt eine Anlage KAP abgegeben? Und was für einen Antrag hast du dann dort gestellt, Zeile 4 ODER Zeile 5?


            >>>wenn mein gesamtes Einkommen unterhalb des Steuerfreibetrages liegt, brauche ich doch auch keine Kirchensteuer auf Kapitalertraege zu bezahlen?

            Wenn du damit wirklich das gesamte Einkommen meinst, also incl. Kapitalerträge etc., dann ist das korrekt.

            MfG Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Kirchensteuer und Kirchenkapitalertragsteuer

              Hallo,
              danke fuer die Anworten. Ja, ich habe KAP abgegeben, habe aber vergessen ein Kreuz
              in Zeile 4 zu machen...vielleicht wird deshalb nicht richtig gerechnet!?

              jopa

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                #8
                AW: Kirchensteuer und Kirchenkapitalertragsteuer

                Hallo jopa,

                >>>ich habe KAP abgegeben, habe aber vergessen ein Kreuz
                in Zeile 4 zu machen...vielleicht wird deshalb nicht richtig gerechnet!?

                Ja, Zeile 4 ist für dein Anliegen unbedingt erforderlich (mein Beitrag war da vielleicht etwas missverständlich - ich wollte mit "Zeile 4 ODER Zeile 5" nur sagen, von welchen Anträgen ich spreche).
                Übrigens sollte dir auch die Abgeltungsteuer selbst nicht erstattet worden sein; das ist doch deutlich schlimmer als die Kirchensteuer.

                Wenn du noch in der Einspruchsfrist liegst, würde ich formlos die Günstigerprüfung für die Kapitalerträge beantragen und gleichzeitig zusichern, dass ich schon in der ursprünglichen Erklärung ALLE Kapitalerträge eingetragen hatte (wenn das nicht so war, würde ich zu einer komplett neuen Anlage KAP raten).


                >>>danke fuer die Anworten.

                Wo sind denn die anderen? :-)

                MfG Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  AW: Kirchensteuer und Kirchenkapitalertragsteuer

                  Danke.....
                  Ja,ich hatte schon Einspruch erhoben und angerufen. Es wird eine Neuberechnung geben und ich werde meine bereits bezahlte Kapitalertragssteuer zurueckbekommen.
                  Also fuer mich fuer die Zukunft....nicht das Kreuz in Zeile 4 vergessen!!!!

                  jopa

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                    #10
                    AW: Kirchensteuer und Kirchenkapitalertragsteuer

                    Noch eine Frage zur Kirchensteuer auf Kapitalertraege...
                    Die Formel der Kirchensteuerberechnung kenne ich, ich will nur wissen von welchem Betrag die Kirchensteuer berechnet wird, auf die vollen Kapitalertraege oder nach Abzug des Freibetrages?

                    Danke.....

                    jopa

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                      #11
                      AW: Kirchensteuer und Kirchenkapitalertragsteuer

                      Die Kirchensteuer zur Kapitalertragsteuer bezieht sich immer auf die gezahlte Kapitalertragssteuer.Haben Sie keinen Sparerpauschbetrag in Anspruch genommen fallen 25 Prozent der Kapitalerträge als Kapitalertragssteuer an. Davon wird die Kirchensteuer berechnet.Sonst Kapitalerträge minus Freistellungsbetrag davon 25 Prozent Kapitalertragssteuer davon wieder 8 oder 9 Prozent KiSt

                      FIGUL
                      Gruß FIGUL

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                        #12
                        AW: Kirchensteuer und Kirchenkapitalertragsteuer

                        Danke fuer die Antwort, jetzt kann ich meine Kirchensteuer selber berechnen....

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