Ich habe ein Frage zu Kirchensteuer und Kirchenkapitalertragsteuer beim ElsterFormular für die Einkommensteuer 2011.
Im Hauptvordruck in Zeile 46 wird nach der 2011 gezahlten Kirchensteuer gefragt, wobei die Erläuterung sagt, dass Kirchensteuer, die Zuschlag zur Abgeltungssteuer ist, nicht dazugehört. Soweit, so klar, den entsprechenden Wert finde ich in der Lohnsteuerbescheinigung.
In derselben Zeile wird auch nach der 2011 erstatteten Kirchensteuer gefragt, und hier ist mir etwas unklar. Ich habe 2011 einen Kircheneinkommensteuerbescheid bekommen, der aussagt, ich hätte eine verbleibende Kircheneinkommensteuer von -47 Euro, würde diese also erstattet bekommen. Dieser Erstattungsbetrag wurde aber gemindert um eine verbleibende Kirchenkapitalertragsteuer, so dass ich effektiv nur 32 Euro erstattet bekommen habe. Meine Frage: Welchen Wert, 47 oder 32, muss ich als "2011 erstattete Kirchensteuer" eintragen?
Im Hauptvordruck in Zeile 46 wird nach der 2011 gezahlten Kirchensteuer gefragt, wobei die Erläuterung sagt, dass Kirchensteuer, die Zuschlag zur Abgeltungssteuer ist, nicht dazugehört. Soweit, so klar, den entsprechenden Wert finde ich in der Lohnsteuerbescheinigung.
In derselben Zeile wird auch nach der 2011 erstatteten Kirchensteuer gefragt, und hier ist mir etwas unklar. Ich habe 2011 einen Kircheneinkommensteuerbescheid bekommen, der aussagt, ich hätte eine verbleibende Kircheneinkommensteuer von -47 Euro, würde diese also erstattet bekommen. Dieser Erstattungsbetrag wurde aber gemindert um eine verbleibende Kirchenkapitalertragsteuer, so dass ich effektiv nur 32 Euro erstattet bekommen habe. Meine Frage: Welchen Wert, 47 oder 32, muss ich als "2011 erstattete Kirchensteuer" eintragen?
Kommentar