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EÜR: Schuldzinsen als Hinzurechnungsbetrag übertragen

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    EÜR: Schuldzinsen als Hinzurechnungsbetrag übertragen

    Hallo,
    beim Ausfüllen der EÜR meckert die Plausibilitätsprüfung folgendes an:
    "Der anzusetzende niedrigere Betrag bei den Schuldzinsen (Kz41.150) wurde nicht als Hinzurechnungsbetrag nach §4 Abs.4a EStG (Kz25.271) übertragen"

    Bei mir steht in den Schuldzinsen überall 0,00; ein Löschen der Beträge hilft auch nicht weiter.
    Was will die Software ?
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