Einen wunderschönen guten Morgen Zusammen,
nachdem ich über die Suche und über Google keine geeignete Antwort gefunden habe und §§ 20 - 22 EStG nicht wirklich verstehe ^^ muss ich mich heute an Euch wenden.
Ich mache z.Z. meine Einkommensteuererklärung für 2011 und bleibe an diesem letzten Punkt leider hängen.
Im Jahr 2011 habe ich drei Aktien verkauft.
Aktie 1 habe ich in 2009 gekauft und habe einen Kursgewinn von bspw. 2000 Euro gemacht.
Aktie 2 habe ich 2004 gekauft und einen Kursverlust von 600 Euro gemacht.
Aktie 3 habe ich 2006 gekauft und einen Kursverlust von 200 Euro gemacht.
Nun habe ich von der Sparkasse die Steuerbescheinigung erhalten und eingetragen, hier sind aber nur die Kursgewinne bescheinigt. Diese habe ich in der Anlage KAP in den Zeilen 7, 8 und 9 eingetragen. Daneben noch den in anspruch genommenen Pauschbetrag in Zeile 14 und halt die Kapitalertragssteuer und den Soli in 49 und 50.
In Zeile 13 hätte ich jetzt meine realisierten Kursverluste eingetragen aber hier steht: "Beträge lt. Steuerbescheinigung". Ich habe hierfür aber keine Steuerbescheinigung. Muss ich die bei der Sparkasse noch anfordern? Ich habe nur die Kauf und Verkaufsbelege und auf den Verkaufsbelegen steht nur Anschaffungskosten nicht relevant. Habe ich 2008 etwas verschlafen, eintragen zu lassen um die Kursverluste geltend machen zu können? Kann ich die Kursverluste noch geltend machen? Muss ich irgendwo anders meine Kursverluste eintragen um sie geltend machen zu können?
Vielen Dank für Eure Antworten.
nachdem ich über die Suche und über Google keine geeignete Antwort gefunden habe und §§ 20 - 22 EStG nicht wirklich verstehe ^^ muss ich mich heute an Euch wenden.
Ich mache z.Z. meine Einkommensteuererklärung für 2011 und bleibe an diesem letzten Punkt leider hängen.
Im Jahr 2011 habe ich drei Aktien verkauft.
Aktie 1 habe ich in 2009 gekauft und habe einen Kursgewinn von bspw. 2000 Euro gemacht.
Aktie 2 habe ich 2004 gekauft und einen Kursverlust von 600 Euro gemacht.
Aktie 3 habe ich 2006 gekauft und einen Kursverlust von 200 Euro gemacht.
Nun habe ich von der Sparkasse die Steuerbescheinigung erhalten und eingetragen, hier sind aber nur die Kursgewinne bescheinigt. Diese habe ich in der Anlage KAP in den Zeilen 7, 8 und 9 eingetragen. Daneben noch den in anspruch genommenen Pauschbetrag in Zeile 14 und halt die Kapitalertragssteuer und den Soli in 49 und 50.
In Zeile 13 hätte ich jetzt meine realisierten Kursverluste eingetragen aber hier steht: "Beträge lt. Steuerbescheinigung". Ich habe hierfür aber keine Steuerbescheinigung. Muss ich die bei der Sparkasse noch anfordern? Ich habe nur die Kauf und Verkaufsbelege und auf den Verkaufsbelegen steht nur Anschaffungskosten nicht relevant. Habe ich 2008 etwas verschlafen, eintragen zu lassen um die Kursverluste geltend machen zu können? Kann ich die Kursverluste noch geltend machen? Muss ich irgendwo anders meine Kursverluste eintragen um sie geltend machen zu können?
Vielen Dank für Eure Antworten.
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