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Anlage KAP - Aktienverluste geltend machen

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    Anlage KAP - Aktienverluste geltend machen

    Einen wunderschönen guten Morgen Zusammen,

    nachdem ich über die Suche und über Google keine geeignete Antwort gefunden habe und §§ 20 - 22 EStG nicht wirklich verstehe ^^ muss ich mich heute an Euch wenden.

    Ich mache z.Z. meine Einkommensteuererklärung für 2011 und bleibe an diesem letzten Punkt leider hängen.

    Im Jahr 2011 habe ich drei Aktien verkauft.

    Aktie 1 habe ich in 2009 gekauft und habe einen Kursgewinn von bspw. 2000 Euro gemacht.

    Aktie 2 habe ich 2004 gekauft und einen Kursverlust von 600 Euro gemacht.

    Aktie 3 habe ich 2006 gekauft und einen Kursverlust von 200 Euro gemacht.


    Nun habe ich von der Sparkasse die Steuerbescheinigung erhalten und eingetragen, hier sind aber nur die Kursgewinne bescheinigt. Diese habe ich in der Anlage KAP in den Zeilen 7, 8 und 9 eingetragen. Daneben noch den in anspruch genommenen Pauschbetrag in Zeile 14 und halt die Kapitalertragssteuer und den Soli in 49 und 50.

    In Zeile 13 hätte ich jetzt meine realisierten Kursverluste eingetragen aber hier steht: "Beträge lt. Steuerbescheinigung". Ich habe hierfür aber keine Steuerbescheinigung. Muss ich die bei der Sparkasse noch anfordern? Ich habe nur die Kauf und Verkaufsbelege und auf den Verkaufsbelegen steht nur Anschaffungskosten nicht relevant. Habe ich 2008 etwas verschlafen, eintragen zu lassen um die Kursverluste geltend machen zu können? Kann ich die Kursverluste noch geltend machen? Muss ich irgendwo anders meine Kursverluste eintragen um sie geltend machen zu können?

    Vielen Dank für Eure Antworten.

    #2
    AW: Anlage KAP - Aktienverluste geltend machen

    Altverluste, also Verluste aus Aktien, die Sie vor dem 1.1.2009 erworben und ausserhalb der einjährigen Spekulationsfrist verkauft haben, sind nicht verrechenbar (kein Eintrag in Zeile 13). Folglich sind die Verluste aus Aktien 2 und 3 für die ESt 2011 nicht relevant. Die SpK hat damit korrekt nur die Kursgewinne aus Aktien 1 bescheinigt.
    mfg. - Kent

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      #3
      AW: Anlage KAP - Aktienverluste geltend machen

      Tja Schade. Trotzdem vielen Dank für die Antwort.

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        #4
        AW: Anlage KAP - Aktienverluste geltend machen

        Mir erschließt sich die Antwort von Kent nicht. Der Kursverlust wurde in 2011 mit dem Verkauf von 2 Aktien aus 2006 und 2004 realisiert. Damit kann es doch kein Altverlust (vor 2009) sein?!
        Wo kann man Genaueres dazu nachlesen? Die Steuerinformation Abgeltungssteuer geht da nicht ins Detail.

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          #5
          AW: Anlage KAP - Aktienverluste geltend machen

          Hallo,

          >>>Damit kann es doch kein Altverlust (vor 2009) sein?!

          Doch, es gilt das ANSCHAFFUNGSdatum, die Abgeltungsteuer gilt grundsätzlich erst für Käufe ab 2009 (eine Ausnahme sind Finanzinnovationen).


          >>>Wo kann man Genaueres dazu nachlesen?

          Na im Gesetz natürlich.

          MfG Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Anlage KAP - Aktienverluste geltend machen

            Danke für die schnelle Antwort Stefan, aber ich finde immer noch keine zutreffende Aussage für diesen speziellen Fall. Es ist immer von Verlusten, die nach dem 01.01.09 entstanden sind, die Rede und von Altverlusten, die vor dem 01.01.09 entstanden sind. Diese definieren sich aber dahingehend, dass sie auch bis zum 31.12.2008 realisiert wurden. Ich zitiere: "Für so genannte Altverluste, also z. B. Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften, die vor dem 01.01.2009 realisiert wurden, gilt in einer Übergangszeit bis zum Jahr 2013. Bis zu diesem Zeitpunkt können diese vorgetragen und mit zukünftigen Erträgen (mit Ausnahme von Zins- und Dividendenerträgen) verrechnet werden. Um diese Regelung in Anspruch nehmen zu können, muss die Verlustrealisierung zum 31.12.2008 von der Finanzbehörde dokumentiert werden, d.h. die Verluste müssen im Wege des Veranlagungsverfahrens gesondert festgestellt werden. In jedem Fall sollten Verluste, die vor dem 01.01.2009 realisiert wurden, vom Finanzamt dokumentiert werden, um diese mit späteren Gewinnen gegenzurechnen." Was ist mit der dritten Kategorie der jetzt realisierten Verluste aus Anschaffungen vor 2009?
            Ratlose Grüße
            August Puls

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              #7
              AW: Anlage KAP - Aktienverluste geltend machen

              Ich zitiere aus:
              http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-36021.xhtml?currentModule=home

              "Verkaufen Sie nach dem 31.12.2008 Aktien, Investmentanteile, Anleihen, GmbH-Anteile usw. (ausgenommen Zertifikate), die Sie schon vor 2009 erworben haben, gilt die bisherige einjährige Spekulationsfrist weiter (§ 52 a Abs. 11 Satz 4 EStG). Das bedeutet, dass Ihre ab 2009 erzielten Kursgewinne nach Ablauf der Spekulationsfrist abgeltungsteuerfrei bleiben bzw. Verluste steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden können." (Abschnitt Übergangsregelung für Wertpapiere)
              mfg. - Kent

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                #8
                AW: Anlage KAP - Aktienverluste geltend machen

                Hallo August Puls,

                das Zitat ist falsch, ich finde gleich mehrere Fehler. Woher stammt das denn?


                >>>keine zutreffende Aussage für diesen speziellen Fall

                Eine richtige Quelle konnte ich auf die Schnelle auch nicht finden, sorry (in dem Link von Kent steht sie aber: § 52 a Abs. 11 Satz 4 EStG).
                Das ist einfach Grundwissen, worüber man nicht mehr groß nachdenkt, ich habe seit Jahren mit Altverlusten zu tun und es ist definitiv so wie Kent und ich es beschrieben haben.

                Und gehen wir das doch mal logisch an, wollte der Gesetzgeber wirklich, dass man beispielsweise alle Pleiteaktien plötzlich wieder gegenrechnen kann? Ich glaube kaum!
                Wenn die Spekulationsfrist vorbei ist, dann hat sich alles erledigt, sowohl bei Gewinnen als auch bei Verlusten (das war doch jahrzehntelang so, jeder kluge Anleger hat - schon rein aus steuerlichen Gründen - Gewinne laufen gelassen, Verluste jedoch realisiert).

                MfG Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  AW: Anlage KAP - Aktienverluste geltend machen

                  nun ja, so sind wir von Steuerberatung auf Anlageberatung gekommen ;-)
                  Gruss (S)stiller
                  STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                  Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                  ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                  Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                  Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                  Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                  Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                    #10
                    AW: Anlage KAP - Aktienverluste geltend machen

                    Das Zitat stammt aus 2009 von www.fondvermittlung 24.de...
                    Diese gesetzliche Regelung führt also dazu, dass Kursverluste bei thesaurierenden Fonds nicht nach vorn und nicht nach hinten verrechnet werden können, jedoch mit Verkauf Ertragssteuern auf die thesaurierten Anteile fällig werden? Wie schräg ist das denn? War das das Ansinnen des Gesetzgebers oder soll man so lange auf miesen Fonds sitzen bleiben bis diese sich irgendwann einmal plus minus null vom Crash 2008/09 erholt haben?
                    Sorry, liebe erfahrenen Anleger, wahrscheinlich trifft es dann immer die Falschen.
                    August Puls

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                      #11
                      AW: Anlage KAP - Aktienverluste geltend machen

                      Hallo August Puls,

                      >>>jedoch mit Verkauf Ertragssteuern auf die thesaurierten Anteile fällig werden?

                      Und wieso sollte das jetzt falsch sein? Die Ausschüttungen müssen natürlich versteuert werden (und nur die Ausschüttungen werden ja thesauriert), Kursgewinne/verluste bleiben hingegen auch bei (alten) Fonds steuerfrei.

                      Da aber gerade diese Fonds ein ziemlich kompliziertes Thema sind (egal ob neu oder alt), bin ich der Meinung, dass es nicht mehr hier ins Forum gehört (stiller hatte ja auch schon dezent darauf hingewiesen).


                      >>>können, jedoch mit Verkauf Ertragssteuern auf die thesaurierten Anteile fällig werden? Wie schräg ist das denn? War das das Ansinnen des Gesetzgebers oder soll man so lange auf miesen Fonds sitzen bleiben bis diese sich irgendwann einmal plus minus null vom Crash 2008/09 erholt haben?

                      Das könnten - beispielsweise - die Commerzbankaktionäre genauso sagen.
                      Die Steuerfreiheit nach einem Jahr gab es halt früher, und damit muss/kann man jetzt leben (bei Verlusten ist das schlecht, bei Gewinnen jedoch gut).

                      MfG Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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