Hallo,
wir, zusammenveranlagt, beide berufstätig wollen gerne die Betreuungskosten für unsere Tocher (1/2010) berücksichtigen.
Es kommt immer folgende Meldung:
"Der Abzug von kinderbetreuungskosten konnte aufgrund der von Ihnen getätigen Abzugsgründen für ein kind nicht maschinell vorgenommen werden. "
Derzeit habe ich in der Anlage Kind in Zeile 61 die Art und Höhe der Betreuung eingetragen, und in Zeile 62 dass ich berufstätig war. Oder ist für uns, als beide Elternteile berufstätig eher die Zeilen 69ff auszufüllen? Das ist mir noch nicht so ganz klar. Aber egal wie, die Meldung kommt trotzdem.
Zudem habe ich noch in Zeile 89 die Haushaltszugehörigkeit ausgefüllt. Muss ich sonst noch wo was ankreuzen, ausfüllen? Hinweise erhalte ich vom Programm keine mehr
wir, zusammenveranlagt, beide berufstätig wollen gerne die Betreuungskosten für unsere Tocher (1/2010) berücksichtigen.
Es kommt immer folgende Meldung:
"Der Abzug von kinderbetreuungskosten konnte aufgrund der von Ihnen getätigen Abzugsgründen für ein kind nicht maschinell vorgenommen werden. "
Derzeit habe ich in der Anlage Kind in Zeile 61 die Art und Höhe der Betreuung eingetragen, und in Zeile 62 dass ich berufstätig war. Oder ist für uns, als beide Elternteile berufstätig eher die Zeilen 69ff auszufüllen? Das ist mir noch nicht so ganz klar. Aber egal wie, die Meldung kommt trotzdem.
Zudem habe ich noch in Zeile 89 die Haushaltszugehörigkeit ausgefüllt. Muss ich sonst noch wo was ankreuzen, ausfüllen? Hinweise erhalte ich vom Programm keine mehr
Kommentar