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Betreuungskosten? Fehlermeldung

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    Betreuungskosten? Fehlermeldung

    Hallo,

    wir, zusammenveranlagt, beide berufstätig wollen gerne die Betreuungskosten für unsere Tocher (1/2010) berücksichtigen.

    Es kommt immer folgende Meldung:

    "Der Abzug von kinderbetreuungskosten konnte aufgrund der von Ihnen getätigen Abzugsgründen für ein kind nicht maschinell vorgenommen werden. "

    Derzeit habe ich in der Anlage Kind in Zeile 61 die Art und Höhe der Betreuung eingetragen, und in Zeile 62 dass ich berufstätig war. Oder ist für uns, als beide Elternteile berufstätig eher die Zeilen 69ff auszufüllen? Das ist mir noch nicht so ganz klar. Aber egal wie, die Meldung kommt trotzdem.

    Zudem habe ich noch in Zeile 89 die Haushaltszugehörigkeit ausgefüllt. Muss ich sonst noch wo was ankreuzen, ausfüllen? Hinweise erhalte ich vom Programm keine mehr

    #2
    AW: Betreuungskosten? Fehlermeldung

    kinderbetreuungskosten sind abzugsfaehig wenn BEIDE erwerbstaetig sind, oder nachrangig, wenn das kind zwischen 3 und 6 Jahren alt war.
    somit muss für beide elternteile angegeben werden, warum die kosten berücksichtigt werden sollen.

    also neben zeile 62 auch zeile 69.
    und dann noch ab zeile 77 bei welchem elternteil wieviel der kosten als was abgezogen werden sollen, betriebsausgaben bei selbständigen oder werbungskosten bei arbeitnehmern.

    unten sollte in zeile 87 angegeben werden, wenn zusammenveranlagt und gemeinsamer haushalt...

    Kommentar


      #3
      AW: Betreuungskosten? Fehlermeldung

      Hallo Falzo

      besten Dank,
      jetzt hat er es genommen. Allerdings muss man erst dahinter kommen, dass wenn man Zeile 62 und Zeile 69 ausfüllt, in eine der beiden eine 0 eintragen muss, da sonst die Summe nicht aufgeht. Nicht so ganz schlüssig, aber egal, jetzt hat er es auf jeden Fall in die Anlage N übernommen.

      Wenn jetzt das FA noch seinen Haken dransetzt bin ich happy!

      Schönen Abend noch!
      klarina

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