Zitat von Nightdelphin
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Bei meinem Sohn hatte ich insgesamt Kosten von 1242 Euro. Mein Arbeitgeber hat mir 693
Euro davon erstattet.Wenn ich den Erstattungsbeitrag eingebe bekomme ich fogende Fehlermeldung :
Für ein Kind sind Gesamtaufwendungen für Kinderbetreuungskosten eingegeben, die maschinell nicht
in der Steuerberechnung berücksichtigt wurden.
Kinderbetreuungskosten ( 11.06.2005 ) konnten nicht berücksichtigt werden.
Bei dem Abzug von Kinderbetreuungskosten bei einem Kind ( 11.06.2005 ) wurde der steuerfreie
Ersatz nicht maschinell berücksichtigt. Für Berechnungszwecke können Sie den Wert direkt von den
Aufwendungen abziehen und dies Ihrem Finanzamt vermerken.
Euro davon erstattet.Wenn ich den Erstattungsbeitrag eingebe bekomme ich fogende Fehlermeldung :
Für ein Kind sind Gesamtaufwendungen für Kinderbetreuungskosten eingegeben, die maschinell nicht
in der Steuerberechnung berücksichtigt wurden.
Kinderbetreuungskosten ( 11.06.2005 ) konnten nicht berücksichtigt werden.
Bei dem Abzug von Kinderbetreuungskosten bei einem Kind ( 11.06.2005 ) wurde der steuerfreie
Ersatz nicht maschinell berücksichtigt. Für Berechnungszwecke können Sie den Wert direkt von den
Aufwendungen abziehen und dies Ihrem Finanzamt vermerken.
Für Berechnungszwecke können Sie den Wert direkt von den
Aufwendungen abziehen und dies Ihrem Finanzamt vermerken.
Wie vermerke ich das dem inanzamt wenn ich die Steuer Online abgebe, wenn ich die Erstattungen gleich runterrechne ?
Aufwendungen abziehen und dies Ihrem Finanzamt vermerken.
Wie vermerke ich das dem inanzamt wenn ich die Steuer Online abgebe, wenn ich die Erstattungen gleich runterrechne ?
aber wenn man es doch machen möchte, könnte man das entweder mit in zeile 61 quetschen, also bspw. bei Dienstleistung eintragen:
'Kindergartenkosten, abzgl Erstattungen Arbeitgeber'
oder einfach kommentarlos kuerzen, online einreichen und abwarten, ob das Finanzamt nachfragt, Belege haben will. Auf jeden Fall hat man ja nicht zuviel angesetzt und kann das alles ja entsprechend belegen ;-)
Und kann ich die Essenkosten aus dem Kindergarten dort auch mit angeben ?
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