Hallo,
bei einem Tagesgeldkonto hatte ich 2011 vergessen den Freistellungsauftrag zu stellen. Meine gesamten Kapitalerträge liegen deutlich unter 801 Euro. Jetzt wurden durch die Bank natürlich Kapitalsteuer gezahlt, die ich aber hätte nicht zahlen müssen. An welcher Stelle in der Steuererklärung muss ich dies denn mit angeben oder bekommt das FA dies selber mit und verrechnet es?
Grüße
Kai Rabe
bei einem Tagesgeldkonto hatte ich 2011 vergessen den Freistellungsauftrag zu stellen. Meine gesamten Kapitalerträge liegen deutlich unter 801 Euro. Jetzt wurden durch die Bank natürlich Kapitalsteuer gezahlt, die ich aber hätte nicht zahlen müssen. An welcher Stelle in der Steuererklärung muss ich dies denn mit angeben oder bekommt das FA dies selber mit und verrechnet es?
Grüße
Kai Rabe
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