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Eintragen unnötig gezahlter Kapitalsteuer

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    Eintragen unnötig gezahlter Kapitalsteuer

    Hallo,

    bei einem Tagesgeldkonto hatte ich 2011 vergessen den Freistellungsauftrag zu stellen. Meine gesamten Kapitalerträge liegen deutlich unter 801 Euro. Jetzt wurden durch die Bank natürlich Kapitalsteuer gezahlt, die ich aber hätte nicht zahlen müssen. An welcher Stelle in der Steuererklärung muss ich dies denn mit angeben oder bekommt das FA dies selber mit und verrechnet es?

    Grüße
    Kai Rabe

    #2
    AW: Eintragen unnötig gezahlter Kapitalsteuer

    anlage kap ausfüllen. weiteres in der hilfe, menüleiste ganz rechts index kapitalertragssteuer.
    gruß f.

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      #3
      AW: Eintragen unnötig gezahlter Kapitalsteuer

      ... bzw. dort eintragen, wo die Steuerbescheinigung sagt, wo es einzutragen ist. :-)

      Falls Ihre Bank allerdings bisher keine Steuerbescheinigung erteilt hat, sollten Sie dort nachhaken. Denn die Bank ist zur Ausstellung verpflichtet, allerdings nur auf Ihre Anforderung. Und die eine oder andere Bank macht das auch nur genau so ...
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Eintragen unnötig gezahlter Kapitalsteuer

        Wirklich hilfreich ist die Hilfe aber auch nicht.

        Ich habe jetzt in Zeile 7 bei "Beträge lt.- Steuerbesch." die Höhe der Kapitalsteuer inkl. Soli-Zuschlag eingetragen, in Zeile 7 bei "korrigierte Beträge" 0,00 EUR und als Begründung, dass der Freistellungsauftrag vergessen wurde.

        Die Zeilen 14 und 14a sind mir unlogisch. Bei 14 müsste ich im Grunde alle Zinserträge aller Konten addieren. Was 14a soll versteh ich nicht. Laut Plausiprüfung will er aber eine Eintragung haben.

        In Zeile 49 und 50 hab ich dann die Kapitalsteuer und den Solizuschlag eingetragen.

        Sind die Zeilen 7 und 14 richtig ausgefüllt? Was muss denn bei 14a rein?

        Eine Steuerbesch. liegt mir von der Bank nicht vor, ich hab versucht anhand von Steuerbescheinigungen anderer Banken halbwegs eine Logik zu erkennen, eine große Hilfe war das aber nicht.

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          #5
          AW: Eintragen unnötig gezahlter Kapitalsteuer

          Hallo Kai,

          >>>Ich habe jetzt in Zeile 7 bei "Beträge lt.- Steuerbesch." die Höhe der Kapitalsteuer inkl. Soli-Zuschlag eingetragen, in Zeile 7 bei "korrigierte Beträge" 0,00 EUR und als Begründung, dass der Freistellungsauftrag vergessen wurde.

          Nein, das ist gleich mehrfach falsch.
          Du musst einfach die Steuerbescheinigung, welche du von der Bank erhälst (die brauchst du zwingend, also anfordern), 1 zu 1 übernehmen (dabei gilt Zeile 14, nicht 14a). In der Regel sind das dann die Zeilen 7 bis 14 und 49ff. Dazu noch den Antrag gem. Zeile 5 stellen und in Zeile 14a Null eintragen (dabei gehe ich davon aus, dass die besagte Bank deine einzige ist - falls nicht, bitte nochmal hier posten).

          EDIT: Ich sehe gerade, dass du von Steuerbescheinigungen von anderern Banken sprichst, sind das deine eigenen?
          Dann gehört in Zeile 14a die Summe aller bei anderen - nicht erklärten - Banken in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbeträge hin (aber nicht die Freistellungsaufträge, das ist etwas anderes).
          Oder alternativ erklärst du alle Banken, dann ist in der Regel auch der Zeile-4-Antrag besser (keine Regel ohne Ausnahme).

          MfG Stefan
          Zuletzt geändert von reckoner; 21.03.2012, 17:22.
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Eintragen unnötig gezahlter Kapitalsteuer

            Hallo Kai/ Stefan,

            ich klinke mich hier ein, weil ich genau an der gleichen Stelle "hänge".
            Meine Situation ist ganz ähnlich wie bei Kai: Ich habe meine Freistellungsaufträge bei mehreren Banken schlecht verteilt und daher bei einigen Steuern gezahlt, bei einem Institut aber einen zu hohen Freistellungsantrag eingereicht und ca. 100 Euro "verschenkt" (insgesamt sind wir übrigens über der Grenze von 1.600).
            Wenn ich nun exakt die Bescheinigungen in Elster für Zeile 14 eingebe, dann komme ich hier nur auf einen Beitrag von 1.500 Euro, muss ich denn die "verschenkten" 100 Euro auch noch irgendwo eintragen (Zeile 14a evtl, oder bleibt diese Zeile leer?)

            Gruß
            Tom

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              #7
              AW: Eintragen unnötig gezahlter Kapitalsteuer

              Hallo Tom,

              >>>muss ich denn die "verschenkten" 100 Euro auch noch irgendwo eintragen

              Nein.
              Wirklich wichtig sind eigentlich nur die in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbeträge bei allen NICHT erklärten Banken, Zeile 14a. Das ist auch der einzige Betrag, denn du nicht belegen musst (eigene Verantwortung, die Banken melden das aber nochmals gesondert, schummelt bringt also nur Ärger;-). Alles andere ergibt sich aus den Steuerbescheinigungen.

              Denk dir einfach, dass du 801 bzw. 1602 Euro frei hast, nun musst du aber natürlich angeben, wieviel du davon schon - quasi außerhalb der Steuererklärung - verbraucht hast.

              Die Zeile 14 hingegen ist imho für die Steuerberechnung unerheblich, sie dient allenfalls zur Kontrolle (etwa: sind die Steuerbescheinigungen korrekt übernommen worden?).


              >>>oder bleibt diese Zeile leer?)

              Nicht leer, du musst dort eine Null eintragen (vorausgesetzt du hast keine weitere Bank mit Freistellungsauftrag).

              MfG Stefan

              PS: Das alles gilt nur eingeschränkt bei beantragter Günstigerprüfung (Zeile 4).
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                AW: Eintragen unnötig gezahlter Kapitalsteuer

                So, ich habe jetzt tatsächlich die Steuerbescheinung meiner Bank bekommen. So einfach mit übernehmen was da drin steht ist es aber auch nicht, z. B. hat die Zeile 7 2 Felder wo man etwas eintragen kann. Laut Steuerbesch. soll ich die Zeilen 7, 49, 50 und 51 füllen.

                Dazu noch die Zeile 14, wobei ich immernoch nicht weiß was da rein kommt, du hast lediglich geschrieben es wäre unnötig. Die Plausiprüfung wills aber haben. Bei Zeile 14a müsste ich mal zusammensuchen was ich bei anderen Banken noch so hatte - hatte diverse Tagesgeldkonten. Da ich aber in Summe rnicht drüberkomme und das FA eh alle Daten hat müsste das unerheblich sein.

                Was bewirkt denn Zeile 4? Und was meinst du mit "alle Banken erklären"?

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                  #9
                  AW: Eintragen unnötig gezahlter Kapitalsteuer

                  Hallo Kai,

                  >>>z. B. hat die Zeile 7 2 Felder wo man etwas eintragen kann

                  Die zweite (untere) ist immer für Korrekturen deinerseits, also wenn du aus irgendwelchen Gründen nicht mit der Bankabrechnung einverstanden bist. In deinem Fall wäre eine dortige Eintragung wohl unnötig, da du ja eh' unter dem Sparer-Pauschbetrag bleibst (mehr als steuerfrei geht nicht, von einigen seltsamen Sonderfällen möchte ich hier gar nicht anfangen).


                  >>>Dazu noch die Zeile 14, wobei ich immernoch nicht weiß was da rein kommt, du hast lediglich geschrieben es wäre unnötig.

                  Sorry, das war wahrscheinlich wieder zu verwirrend. Natürlich muss dort etwas eingetragen werden, für die Berechnung ist das aber egal. Das Finanzamt versteuert praktisch neu und zieht dann davon deine Vorauszahlungen (Zeile 49ff) wieder ab.
                  Du solltest dort totzdem das eintragen, was dir die Steuerbescheinigung vorgibt.


                  >>>Bei Zeile 14a müsste ich mal zusammensuchen was ich bei anderen Banken noch so hatte - hatte diverse Tagesgeldkonten. Da ich aber in Summe rnicht drüberkomme und das FA eh alle Daten hat müsste das unerheblich sein.

                  Nein, das ist nicht egal, die parallele Meldung der Bank an die Finanzverwaltung entbindet dich nicht, es korrekt zu erklären. Die Daten stehen imho dem Sachbearbeiter auch nicht direkt zur Verfügung, es wird nur irgendwann einmal via EDV gegengecheckt.


                  >>>Was bewirkt denn Zeile 4? Und was meinst du mit "alle Banken erklären"?

                  In der Zeile 4 beantragst du die Günstigerprüfung. In dem Fall gilt dann nicht mehr unbedingt der Abgeltungsteuersatz, es könnte auch weniger sein (nicht aber mehr).
                  Abhängig ist das von deinem Grenzsteuersatz (den kannst du dir hier ausrechnen lassen: https://www.abgabenrechner.de/ekst/), er sollte unter 25% liegen.
                  Für den Fall der Günstigerprüfung musst du aber ALLE Banken angeben (also bei dir z.B. auch alle Tagesgeldkonten), bei Zeile 5 hingegen kann man machen was man will (nur eine oder nur ein paar, vielleicht auch alle bis auf eine u.s.w.).

                  Immer vorausgesetzt, es gibt ausschließlich Konten mit Abgeltungsteuer, also nichts im Ausland, keine ausländischen thesaurierenden Fonds, keine Privatdarlehen etc. (das zu erklären wäre nämlich wieder Pflicht).

                  MfG Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #10
                    AW: Eintragen unnötig gezahlter Kapitalsteuer

                    Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                    Du solltest dort totzdem das eintragen, was dir die Steuerbescheinigung vorgibt.
                    Dann müsste ich es frei lassen, denn auf der Steuerbesch. steht zur Zeile 14 nichts. Da sind nur die Zeilen 7 sowie 49-51 aufgeführt - mehr ist da nicht.

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                      #11
                      AW: Eintragen unnötig gezahlter Kapitalsteuer

                      Hallo Kai,

                      >>>Dann müsste ich es frei lassen, denn auf der Steuerbesch. steht zur Zeile 14 nichts. Da sind nur die Zeilen 7 sowie 49-51 aufgeführt - mehr ist da nicht.

                      Ach ja, sorry, ich habe gerade nochmal deinen ersten Beitrag gelesen, du hattest ja gar keinen Freistellungsauftrag gestellt (ich dachte, nur einen zu niedrigen). Daher kann natürlich auch keine Sparer-Pauschbetrag in Anspruch genommen worden sein, logisch.
                      In dem Fall musst du in Zeile 14 Null eintragen.

                      MfG Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                        #12
                        AW: Eintragen unnötig gezahlter Kapitalsteuer

                        Und in die Zeile 14a dann die in Anspruch genommenen der anderen Banken, die alle einen Freistellungsauftrag hatten? Da ich diverse Tagesgeldkonten hatte muss ich mal nachgucken ob ich die alle noch zusammen bekommen. Macht das FA denn Stress wenn da etwas fehlt? Letztlich liegt die Summer meiner Kapitaleinkünfte deutlich unter der Grenze von 801 Euro.

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