Ich habe in den allgemeinen Angaben Getrennte Veranlagung angekreuzt und nur angaben zur Person des Ehegatten ausgefüllt.
Bei der Berechnung der Steuer erhalte ich den AHW Abbruch-Hinweis:
Bei getrennter Veranlagung dürfen die Altersvorsorgeverträge nur beim unmittelbaren
Zulagebegünstigten berücksichtigt werden.
Bei der Berechnung der Steuer erhalte ich den AHW Abbruch-Hinweis:
Bei getrennter Veranlagung dürfen die Altersvorsorgeverträge nur beim unmittelbaren
Zulagebegünstigten berücksichtigt werden.
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