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Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen Z. 53-55 bei Minijob

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    Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen Z. 53-55 bei Minijob

    Hallo,

    ich bin Student und habe 2011 zeitweise in einem geringfügig entlohnten Job gearbeitet, von der Rentenversicherungspflicht war ich dabei standardmäßig befreit (auf die RV-Freiheit habe ich nicht verzichtet). Krankenversichert bin ich seit Mitte 2011 freiwillig gesetzlich.

    Muss ich jetzt in der Anlage "Vorsorgeaufwendungen" den Teil "Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen" ausfüllen, weil ja für diese Tätigkeit keine gesetzliche RV-Pflicht bestand, und in Z. 53 die Jobbezeichnung eintragen und "ja" ankreuzen?
    Falls ja, was folgt daraus für Z. 54 und 55? Ergibt sich aus einem Minijob eine Anwartschaft auf Altersversorgung? Soweit ich weiß ergibt sich schon ein Anspruch, allerdings nicht in vollem Umfang...
    Falls hier "ja" richtig ist, muss ich in Z. 55 auch "ja" ankreuzen, weil ja nur der Arbeitgeber Abgaben zahlt, ich aber nicht?

    Ich bedanke mich schon jetzt für eure Hilfe.
    Zuletzt geändert von Marco85; 19.03.2012, 11:54.

    #2
    AW: Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen Z. 53-55 bei Minijob

    hier ist erstmal die Frage, was in diesem Zusammenhang eine 'geringfügig entlohnte' Beschäftigung war...

    entweder es wurde 'auf Steuerkarte' gearbeitet, dann gibt es ja auch eine Lohnsteuerbescheinigung etc. unabhängig von der Höhe des Einkommens (kann also auch wenig sein)
    oder es handelt sich um eine pauschal versteuerte Tätigkeit (bis 400,-) die in der Steuererklärung gar nicht aufzutauchen hat...

    anders gefragt: wurde überhaupt Lohnsteuer gezahlt? wenn nein, warum überhaupt eine Steuererklärung?

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      #3
      AW: Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen Z. 53-55 bei Minijob

      Hallo, das ganze ging per Lohnsteuerkarte und es gibt auch eine Lohnsteuerbescheinigung.

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        #4
        AW: Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen Z. 53-55 bei Minijob

        ok, dann ist das tatsaechlich einzutragen...
        imho ist ein 'mini-job' in diesem zusammenhang tatsaechlich eine ausnahme bzgl. der rentenversicherungsfreiheit und demnach imho wirklich in zeile 53 mit JA anzukreuzen, Zeile 54 bin ich so ad hoc nicht sicher.
        würde aber sagen ein NEIN kann nicht schaden (anwartschaft betrifft öffentlich bedienstete), ansonsten meckert das programm auch, wenn da was nicht passt.

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