Hallo,
ich bin Student und habe 2011 zeitweise in einem geringfügig entlohnten Job gearbeitet, von der Rentenversicherungspflicht war ich dabei standardmäßig befreit (auf die RV-Freiheit habe ich nicht verzichtet). Krankenversichert bin ich seit Mitte 2011 freiwillig gesetzlich.
Muss ich jetzt in der Anlage "Vorsorgeaufwendungen" den Teil "Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen" ausfüllen, weil ja für diese Tätigkeit keine gesetzliche RV-Pflicht bestand, und in Z. 53 die Jobbezeichnung eintragen und "ja" ankreuzen?
Falls ja, was folgt daraus für Z. 54 und 55? Ergibt sich aus einem Minijob eine Anwartschaft auf Altersversorgung? Soweit ich weiß ergibt sich schon ein Anspruch, allerdings nicht in vollem Umfang...
Falls hier "ja" richtig ist, muss ich in Z. 55 auch "ja" ankreuzen, weil ja nur der Arbeitgeber Abgaben zahlt, ich aber nicht?
Ich bedanke mich schon jetzt für eure Hilfe.
ich bin Student und habe 2011 zeitweise in einem geringfügig entlohnten Job gearbeitet, von der Rentenversicherungspflicht war ich dabei standardmäßig befreit (auf die RV-Freiheit habe ich nicht verzichtet). Krankenversichert bin ich seit Mitte 2011 freiwillig gesetzlich.
Muss ich jetzt in der Anlage "Vorsorgeaufwendungen" den Teil "Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen" ausfüllen, weil ja für diese Tätigkeit keine gesetzliche RV-Pflicht bestand, und in Z. 53 die Jobbezeichnung eintragen und "ja" ankreuzen?
Falls ja, was folgt daraus für Z. 54 und 55? Ergibt sich aus einem Minijob eine Anwartschaft auf Altersversorgung? Soweit ich weiß ergibt sich schon ein Anspruch, allerdings nicht in vollem Umfang...
Falls hier "ja" richtig ist, muss ich in Z. 55 auch "ja" ankreuzen, weil ja nur der Arbeitgeber Abgaben zahlt, ich aber nicht?
Ich bedanke mich schon jetzt für eure Hilfe.
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