AW: Keine Steuerberechnung duch Elster, weil Hinweis in Anlage Kind
oh, alles klar, dann hab ich nix gesacht...
@slobo: der anspruch auf Kindergeld liegt nur fuer 5 Monate vor, das sind dann 920 Euro ;-)
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Keine Ankündigung bisher.
Keine Steuerberechnung duch Elster, weil Hinweis in Anlage Kind
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@ Falzo
Zitat von Falzo Beitrag anzeigenentgegen userelster wuerde ich sagen, das der monat arbeitslosigkeit doch beruecksichtigt werden kann, wenn das kind noch nicht 21 ist (war)?!
-Zitat-
mein 23.jähriger Sohn hat bis Mitte Januar 2011 eine Ausbildung gemacht ...
-Zitat Ende-
Das mit dem Kinderfreibetrag wegen Arbeitslosigkeit wird damit nichts.
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es sollte ja auch nachvollziehbar sein, wieviel Kindergeld, ggf. abzueglich irgendwelcher rueckforderungen, es für das Jahr tatsaechlich gab.
in welche zeile wurde die arbeitslosigkeit denn eingetragen, 17 oder 18?
entgegen userelster wuerde ich sagen, das der monat arbeitslosigkeit doch beruecksichtigt werden kann, wenn das kind noch nicht 21 ist (war)?!
ansonsten gilt, das der Anspruch auf Kindergeld für jeden vollen Monat besteht, an dem wenigstens für einen Tag die Anspruchsvorrausetzungen vorlagen.
In dem Falle also auf jeden Fall für (den vollen) Januar und wie grad beschrieben evtl. auch für Februar.
Möglicherweise stellt die Steuerberechnung aber tatsächlich fälschlicherweise auf Tage ab und kommt daher auf so eine krumme Summe.
wie oben von chapnator vorgeschlagen, empfiehlt sich wohl die Steuererklärung wie ursprünglich ausgefuellt mit den passenden daten und dem richtigen Kindergeldbetrag abzusenden.
für berechnungszwecke würde ich mal versuchen, das Enddatum der arbeitslosigkeit auf das entsprechende Monatsende zu verschieben, um zu sehen, ob dabei mit vollen 1104 euro gerechnet werden kann.
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Ich glaube nicht, dass es sich um einen Programmfehler handelt. Anspruch auf Kinderfreibetrag besteht entgegen der bisherigen Beiträge nur für die Monate Januar, September bis Dezember (und somit nur für 5 Monate) berücksichtigt werden. Für die Zeit der Arbeitslosigkeit gibt es keinen Freibetrag. Bei Eheleuten ist damit ein Kindergeld von 920.- EUR (Alleinstehende 460.- EUR) einzugeben. Dann sollte auch die Proberechnung auch funktionieren.
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@ chapnator
werde so verfahren wie du vorgeschlagen hast.
Es ist jedoch unbefriedigend so eine unreife Software auszuliefern. Die SW sollte besser getestet werden aber vermutlich blicken die Leute selbst nicht mehr durch. Wir können unsere Zeit dann mit dem Nachjagen zu Hinweisen verbringen.
Danke und Tschüß
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Hallo,
sicherlich könntest Du die Erklärung auch so ans FA übermitteln, würde aber keinen Sinn ergeben.
Davon abgesehen ist die Berechnung nicht! für eine mögliche Übermittlung wichtig, dh. auch ohne Steuerberechnung kann der Fall mit den eingetragenen Zahlen übermittelt werden.
Solange die Plausiprüfung fehlerfrei erfolgt kann der Fall auch übermittelt werden, auch wenn bei der Berechnung ein Abbruchhinweis kommt.
Trage also die Zahlen ein von denen du meinst das so korrekt sind und versende, falls das FA damit nicht einverstanden ist wird es das entweder im Bescheid erläutern oder vorher bei dir nachfragen.
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@ Falzo
die Datumseinträge sind natürlich nicht immer volle Monate. Z.B. wurde die Ausbildung am 17.Januar beendet, ab 18. Januar Arbeitslosigkeit bis 14.Februar,
dann ab 15.Februar erneute Beschäftigung usw.
Das sind die amtlichen Daten ! Wenn man nur ganze Monate eingeben dürfte, müsste die Eingabemöglichkeit eingeschränkt sein, was ja nicht der Fall ist.
Das Problem ist doch nach wie vor, weshalb bei der Betragsgrenze 1076 / 1077 EUR Kindergeld das Programm bei sonst gleichen Daten völlig anders reagiert. Habe schon gedacht, das da noch was abzuziehen ist, vielleicht halbe WK ?
VG, ein ratloser slobo
Nachtrag: habe noch mal in der Anlag Kind die eingetragenen WK, die bei der Ausbildungszeit angefallen sind modifiziert. Keine Änderung in der Reaktion des Programms. Nach wie vor unterschiedliches Verhalten bei 1076/1077 EUR
@ ALLE
Ergänzung: Habe jetzt den Kindergeldbetrag rausgenommen und dort eine 0 eingetragen. Keine Fehlermeldungen und Steuerberechnung erfolgte.
Welche Auswirkungen hat das, habe ich dadurch Nachteile oder könnte ich das so ans FA übermitteln ?Zuletzt geändert von slobo; 21.03.2012, 09:56.
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Zitat von Kloebi Beitrag anzeigenso lange wir keine abweichenden Meinungen haben...
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so lange wir keine abweichenden Meinungen haben...
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AW: Keine Steuerberechnung duch Elster, weil Hinweis in Anlage Kind
das klingt so, als wurde irgendwo beim datum ein halber monat eingetragen oder so... das sollte eigentlich nicht so sein, kindergeld gibts IMHO entweder fuer den ganzen monat oder gar nicht. wie wurden denn die zeiten januar/februar aufgeteilt?
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@ Kloebi
Verflixt, da bin ich mit meinem Beitrag schon wieder zu spät gekommen ;-)
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Zitat von slobo Beitrag anzeigenHallo,
mein 23.jähriger Sohn hat bis Mitte Januar 2011 eine Ausbildung gemacht ...
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Ist es vielleicht so, dass die Eltern des Kindes nicht zusammenveranlagt werden? Dann wären beim Anspruch auf Kindergeld nur die Hälfte (bei jedem Elternteil) einzutragen.
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AW: Keine Steuerberechnung duch Elster, weil Hinweis in Anlage Kind
Hallo holzgoe,
habe die Eintragungen hundertmal überprüft. Eben noch einmal. Ich gebe 1104 ein, kein Fehlerhinweis bei Plausi, Hinweis bei Steuerberechnung und keine Steuerberechnung möglich.
Habe mit den Einträgen in Kindergeld gespielt. Bei 1076 kein Fehlerhinweis bei Plausi, kein Hinweis bei Steuerberechnung und erfolgreiche Steuerberechnung.
Bei 1077 Kindergeldeintrag kein Fehlerhinweis bei Plausi, Hinweis bei Steuerberechnung , keine Steuerberechnung !
Das riecht doch irgendwie nach Programmfehler.
Gruss slobo
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Hallo slobo,
Du hast Anspruch auf Kindergeld für Januar, Februar und ab September. Das wären sechs Monate mal 184 Euro, also trägst du 1104 Euro erhaltenes Kindergeld ein.
Hast du die Eintragungen in den jeweiligen Zeilen von bis korrekt eingetragen ?
Auch das kann die Ursache für die Fehlermeldung sein.
Tschüß
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