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Abbruch-Hinweise bei "Bes. Veranlagung für das Jahr der Eheschließung"

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    Abbruch-Hinweise bei "Bes. Veranlagung für das Jahr der Eheschließung"

    Habe in 2011 (wieder) geheiratet.

    Erhalte, wenn ich im Hauptvordruck, S. 1, Zeile 19 den Haken bei "Bes. Veranlagung für das Jahr der Eheschließung" setze, folgende unzutreffende und daher absolut nicht hilfreiche Abbruch-Hinweise:

    "Sie haben Angaben zu Einkünften der Ehefrau gemacht, werden aber getrennt veranlagt oder Sie haben bei der Ehefrau eine ausländische Postleitzahl angegeben.
    Es wurden sowohl Angaben zur Ehefrau (Grad der Behinderung) als auch zur getrennten Veranlagung gemacht.
    Bei getrennter Veranlagung dürfen die Altersvorsorgeverträge nur beim unmittelbaren Zulagebegünstigten berücksichtigt werden."

    Wie toll !!!!

    Setze ich den Haken hilfsweise bei "Zusammenveranlagung" läuft der "Steuerberechnungs-Service" problemlos durch.

    #2
    AW: Abbruch-Hinweise bei "Bes. Veranlagung für das Jahr der Eheschließung"

    Entscheidende Vorfrage: Welche Veranlagungsart wollen Sie denn nun haben ? Zusammenveranlagung, getrennte Veranlagung, besondere Veranlagung ?

    In der Regel ist die Zusammenveranlagung günstiger, muss aber nicht so sein. Wenn das Formular das ggf. so zu sugerieren scheint, dass "man" im Heiratsjahr die besondere Veranlagung wählen solle / müsse, ist das NICHT zutreffend ! Eine Günstigerrechnung bietet Elsterformular nicht an. Wenn sie aber sich tatsächlich sich zur besonderen Veranlagung hinreißen lassen *g*, dann sagt die Fehlermeldung genau das -mit einem kleinen Fehler-, was Sie wissen wollen: Ersetzen Sie die Formulierung in der Fehlermeldung "getrennt veranlagt" durch "getrennt oder besonders verranlagt, dann stimmt es, d.h. schmeißen Sie die Frau raus - natürlich nur aus der Steuererklärung ;-)
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Abbruch-Hinweise bei "Bes. Veranlagung für das Jahr der Eheschließung"

      Vielen Dank für die Erläuterung. Zu einem Rauschmiß lasse ich mich dann doch von der Stuererklärung nicht verleiten ;-)

      Ich ging / gehe davon aus, dass die "Bes. Veranlagung für das Jahr der Eheschließung" eine besondere Art der Zusammenveranlagung für die Ehepartner ist, die halt für das Jahr der Eheschließung abgegeben werden kann (das nicht "muss", habe ich ja jetzt erfahren).
      Daher habe ich die notwendigen Eintragungen für die "Bes. Veranlagung für das Jahr der Eheschließung" als gleich mit denen der "Zusammenveranlagung" gesehen und demzufolge auch für die "Bes. Veranlagung für das Jahr der Eheschließung" einen funktionierende "Steuerberechnungs-Service" erwartet.

      Oder was habe ich jetzt nicht verstanden?

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        #4
        AW: Abbruch-Hinweise bei "Bes. Veranlagung für das Jahr der Eheschließung"

        Zitat: Oder was habe ich jetzt nicht verstanden? Ende

        Im Jahr der Eheschliessung ist Zusammenveranlagung möglich.

        Wer das nicht will, wählt - besondere Veranlagung-, oder besser Einzelveranlagung, oder so, als wäre man nicht verheiratet, also ledig.
        Und dann sind Angaben für den Ehegatten natürlich schädlich.
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
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          #5
          AW: Abbruch-Hinweise bei "Bes. Veranlagung für das Jahr der Eheschließung"

          In eigener Sache:

          Besondere Veranlagung für das Jahr der Eheschließung für meine Frau berechnet. Sie hat definitiv keinen Riestervertrag und es sind nach dreimaliger Kontrolle auch keine Daten aus meinem Riestervertrag reingerutscht. Dennoch kommt die Meldung:

          Bei getrennter Veranlagung dürfen die Altersvorsorgeverträge nur beim unmittelbaren
          Zulagebegünstigten berücksichtigt werden

          Übermitteln könnte ich natürlich auch so und für die Probeberechnung habe ich sie halt wieder ledig gemacht, aber ein Fehler im Programm scheint hier schon vorzuliegen.

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