Habe in 2011 (wieder) geheiratet.
Erhalte, wenn ich im Hauptvordruck, S. 1, Zeile 19 den Haken bei "Bes. Veranlagung für das Jahr der Eheschließung" setze, folgende unzutreffende und daher absolut nicht hilfreiche Abbruch-Hinweise:
"Sie haben Angaben zu Einkünften der Ehefrau gemacht, werden aber getrennt veranlagt oder Sie haben bei der Ehefrau eine ausländische Postleitzahl angegeben.
Es wurden sowohl Angaben zur Ehefrau (Grad der Behinderung) als auch zur getrennten Veranlagung gemacht.
Bei getrennter Veranlagung dürfen die Altersvorsorgeverträge nur beim unmittelbaren Zulagebegünstigten berücksichtigt werden."
Wie toll !!!!
Setze ich den Haken hilfsweise bei "Zusammenveranlagung" läuft der "Steuerberechnungs-Service" problemlos durch.
Erhalte, wenn ich im Hauptvordruck, S. 1, Zeile 19 den Haken bei "Bes. Veranlagung für das Jahr der Eheschließung" setze, folgende unzutreffende und daher absolut nicht hilfreiche Abbruch-Hinweise:
"Sie haben Angaben zu Einkünften der Ehefrau gemacht, werden aber getrennt veranlagt oder Sie haben bei der Ehefrau eine ausländische Postleitzahl angegeben.
Es wurden sowohl Angaben zur Ehefrau (Grad der Behinderung) als auch zur getrennten Veranlagung gemacht.
Bei getrennter Veranlagung dürfen die Altersvorsorgeverträge nur beim unmittelbaren Zulagebegünstigten berücksichtigt werden."
Wie toll !!!!
Setze ich den Haken hilfsweise bei "Zusammenveranlagung" läuft der "Steuerberechnungs-Service" problemlos durch.
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