Hallo zusammen!
Ich habe mal eine Frage in die Runde bzgl. der Berechung der Vorsorgeaufwendungen in Elsterfromular.
Wie wahrscheinlich bei vielen, sind bei mir die sonstigen Vorsorgeaufwendungen schon mit KV/PV ausgeschöpft. Bei der Berechnung bezieht Elster aber trotzdem die Beiträge zur AV komplett mit ein. Diese werden ja automatisch aus den Daten der Lohnsteuerbescheinigung ins Formular übernommen. Warum ist Elster nicht in der Lage zu erkennen, dass die Höchstbeträge bereits überschritten sind?
Genauso ist Elster anscheinend nicht in der Lage den Abzugsbetrag von 4% (§10, Abs. 1 Nr 3 Buchstabe A EStG) zu berechnen bzw. diesen zu berücksichtigen.
Durch diese Fehler lagen fast 250,00 EUR Differenz zwischen der Elster-Berechnung und der Berechnung des Finanzamtes.
Hatte noch jemand das gleiche Problem?
Es ist ja schön, dass immer wieder darauf hingewiesen wird, dass die Berechnung eine freiwillige Leistung ist und auch nicht verbindlich ist. Da in den letzten Jahren bei mir aber keine Berechung gestimmt hat, sollte man darüber nachdenken, diese Funktion einfach zu streichen. Wenn das Ergebnis eh nicht stimmt führt das nur zur Verwirrung und sorgt bei den Finanzämter für Mehrarbeit (Anrufe, unbegründete Einsprüche, etc.)
Viele Grüße,
Der Peter
Ich habe mal eine Frage in die Runde bzgl. der Berechung der Vorsorgeaufwendungen in Elsterfromular.
Wie wahrscheinlich bei vielen, sind bei mir die sonstigen Vorsorgeaufwendungen schon mit KV/PV ausgeschöpft. Bei der Berechnung bezieht Elster aber trotzdem die Beiträge zur AV komplett mit ein. Diese werden ja automatisch aus den Daten der Lohnsteuerbescheinigung ins Formular übernommen. Warum ist Elster nicht in der Lage zu erkennen, dass die Höchstbeträge bereits überschritten sind?
Genauso ist Elster anscheinend nicht in der Lage den Abzugsbetrag von 4% (§10, Abs. 1 Nr 3 Buchstabe A EStG) zu berechnen bzw. diesen zu berücksichtigen.
Durch diese Fehler lagen fast 250,00 EUR Differenz zwischen der Elster-Berechnung und der Berechnung des Finanzamtes.
Hatte noch jemand das gleiche Problem?
Es ist ja schön, dass immer wieder darauf hingewiesen wird, dass die Berechnung eine freiwillige Leistung ist und auch nicht verbindlich ist. Da in den letzten Jahren bei mir aber keine Berechung gestimmt hat, sollte man darüber nachdenken, diese Funktion einfach zu streichen. Wenn das Ergebnis eh nicht stimmt führt das nur zur Verwirrung und sorgt bei den Finanzämter für Mehrarbeit (Anrufe, unbegründete Einsprüche, etc.)
Viele Grüße,
Der Peter
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