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Berechnung der Vorsorgeaufwendungen / Beiträge zur Arbeitslosenversicherung

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    Berechnung der Vorsorgeaufwendungen / Beiträge zur Arbeitslosenversicherung

    Hallo zusammen!

    Ich habe mal eine Frage in die Runde bzgl. der Berechung der Vorsorgeaufwendungen in Elsterfromular.

    Wie wahrscheinlich bei vielen, sind bei mir die sonstigen Vorsorgeaufwendungen schon mit KV/PV ausgeschöpft. Bei der Berechnung bezieht Elster aber trotzdem die Beiträge zur AV komplett mit ein. Diese werden ja automatisch aus den Daten der Lohnsteuerbescheinigung ins Formular übernommen. Warum ist Elster nicht in der Lage zu erkennen, dass die Höchstbeträge bereits überschritten sind?

    Genauso ist Elster anscheinend nicht in der Lage den Abzugsbetrag von 4% (§10, Abs. 1 Nr 3 Buchstabe A EStG) zu berechnen bzw. diesen zu berücksichtigen.

    Durch diese Fehler lagen fast 250,00 EUR Differenz zwischen der Elster-Berechnung und der Berechnung des Finanzamtes.

    Hatte noch jemand das gleiche Problem?

    Es ist ja schön, dass immer wieder darauf hingewiesen wird, dass die Berechnung eine freiwillige Leistung ist und auch nicht verbindlich ist. Da in den letzten Jahren bei mir aber keine Berechung gestimmt hat, sollte man darüber nachdenken, diese Funktion einfach zu streichen. Wenn das Ergebnis eh nicht stimmt führt das nur zur Verwirrung und sorgt bei den Finanzämter für Mehrarbeit (Anrufe, unbegründete Einsprüche, etc.)

    Viele Grüße,

    Der Peter

    #2
    AW: Berechnung der Vorsorgeaufwendungen / Beiträge zur Arbeitslosenversicherung

    ElsterFormular verwendet genau die gleiche Rechenroutine wie die Finanzämter. Wenn alle Angaben richtig gemacht werden und das Finanzamt nicht abweicht, dann ist das Ergebnis in jedem Fall identisch.

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      #3
      AW: Berechnung der Vorsorgeaufwendungen / Beiträge zur Arbeitslosenversicherung

      Zitat von peterschmitz0815 Beitrag anzeigen
      Warum ist Elster nicht in der Lage zu erkennen, dass die Höchstbeträge bereits überschritten sind?
      Weil ElsterFormular nicht die Fähigkeiten der Benutzer einschätzen kann.
      Wenn man zB. in Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand fälschlicherweise ein "Nein" angibt, wird in der Berechnung auch ein falscher (zu hoher) Höchstbetrag berücksichtigt. Der FA-Bearbeiter muss dann logischerweise korrigieren.
      mfg. - Kent

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        #4
        AW: Berechnung der Vorsorgeaufwendungen / Beiträge zur Arbeitslosenversicherung

        Oder wenn man seine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge als normaler sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer statt in den Zeilen 12-17 (= MIT Krankengeldanspruch) fälschlich in die Zeilen 18-24 einträgt (OHNE Krankengeldanspruch), zieht Elsterformular die 4 % auch nicht ab, der Bearbeiter merkt den Eintragungsfehler aber in der Regel.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Berechnung der Vorsorgeaufwendungen / Beiträge zur Arbeitslosenversicherung

          Zitat von Kent Beitrag anzeigen
          Weil ElsterFormular nicht die Fähigkeiten der Benutzer einschätzen kann.
          Wenn man zB. in Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand fälschlicherweise ein "Nein" angibt, wird in der Berechnung auch ein falscher (zu hoher) Höchstbetrag berücksichtigt.
          Bei Zusammenveranlagung muss hier übrigens auch für die Ehefrau "Ja" angegeben werden, selbst wenn diese gar keine eigenen Krankenkassenbeiträge zahlt (weil sie z.B. familienversichert ist).

          Den Hinweis auf die "Fähigkeiten des Benutzers" hätte man sich übrigens gerne sparen dürfen ...

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            #6
            AW: Berechnung der Vorsorgeaufwendungen / Beiträge zur Arbeitslosenversicherung

            Zitat von qaywsx Beitrag anzeigen
            Den Hinweis auf die "Fähigkeiten des Benutzers" hätte man sich übrigens gerne sparen dürfen ...
            kann man sich imho nicht sparen!
            in geschätzt über 2/3 aller gleichartigen frage/beschwerde/mecker-threads geht die abweichung zwischen finanzamts- und elster-berechnung auf falscheintragungen durch den nutzer zurück.

            entscheidend ist hier glaube ich die art bzw. der ton der fragestellung.

            niemand ist perfekt, grade in steuersachen kann man immer was versehentlich falsch eintragen. NUR sollte man sich dessen bewusst sein und ggf. den fehler erstmal bei sich selbst suchen, anstatt gleich aufs FA oder das Programm zu schimpfen - wie es leider die meisten jedoch tun ;-)

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              #7
              AW: Berechnung der Vorsorgeaufwendungen / Beiträge zur Arbeitslosenversicherung

              Und die Antwort von Kent bezog sich ja auf einen ganz allgemein gestellte Frage zu Programmhintergründen ohne direkten Bezug auf die konkrete Situation von peterschmitz0815, d.h. qaywsx braucht sich nicht wirklich fremdschämen ;-)
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                AW: Berechnung der Vorsorgeaufwendungen / Beiträge zur Arbeitslosenversicherung

                Danke Kent, mit Deiner Antwort ist auch mein Problem gelöst (dacht mir schon, dass ein Kreuzchen falsch ist, wußte aber nicht welches).

                LG
                Sylviakarin

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