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    Einkommensteuernachzahlung

    Hallo,

    ich mache seit Jahren meine Steuererklärung mit Elster, bisher hat die Vorausberechnung des Programms immer bis auf den Cent gestimmt, in diesem Jahr gibt es allerdings einen gravierenden Unterschied:
    Laut Elster hätte ich ca. 580,- € zurück bekommen sollen, nach Steuerbescheid soll ich jetzt allerdings noch fast 150,- € zahlen!

    Ich habe mir eine aktuelle Steuertabelle (Splitting, ohne Kirchensteuer) von 2011 heruntergeladen (bei imacc.de), dort steht bei einem zu versteuernden Einkommen von 33.000€ ein zu zahlender Betrag von 3570,- + 196,35 Soli, was sich ungefähr mit der Rechnung von Elster deckt.

    In der Vorausberechung der Elster ist das zu versteuernde Einkommen mit 32.982 angegeben und ein Steuersatz von 11,8486%. (macht: ca. 3900€)
    Laut Steuerbescheid liegt das zu versteuernde Einkommen bei 33.000 mit einem Steuersatz von 14,0211%!! (macht über 4600€)

    Wie kann es bei einer so minimalen Abweichung im zu versteuernden Einkommen (Werbungskosten wurden nicht anerkannt) zu einer so massiven Abweichung (über 700€) in der Einkommensteuer kommen? Ich war davon ausgegangen, dass die allgemein verfügbaren Steuertabellen für Elster wie auch für das Finanzamt gelten!

    Viele Grüße

    #2
    AW: Einkommensteuernachzahlung

    Hallo,

    verstehe ich es richtig, dass die zvE-Abweichung nur 18 Euro beträgt? Das kann dann nicht für eine Steuerabweichung von über 700 Euro verantwortlich sein. Bei 33000 Euro liegt der Grenzsteuersatz übrigens nur bei etwas über 25%.

    Gab es vielleicht Lohnersatzleistungen?

    Leg doch mal die Elsterberechnung und den Bescheid nebeneinander und geh Zeile für Zeile durch.

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Einkommensteuernachzahlung

      Hallo,

      danke für deine schnelle Antwort - ja, du siehst es richtig, dass nur ein Unterschied von 18€ besteht. Ich bin die Auflistungen bereits mehrfach Zeile für Zeile durchgegangen, es gibt nur minimale Unterschiede zwischen der Vorausberechnung von Elster und dem Steuerbescheid.

      Fast alles, was zur Berechnung des Feldes "Gesamtbetrag der Einkünfte" einbezogen wurde, ist identisch, nur dass bei meiner Frau die Werbungskosten nicht anerkannt wurden und der Bruttoarbeitslohn komplett als "Arbeitnehmer-Pauschbetrag" wieder abgezogen wurden (<400€, wahrscheinlich Mutterschaftsgeld).

      Ergebnis:
      Gesamtbetrag der Einkünfte Elster: 38.870
      Gesamtbetrag der Einkünfte Steuerbescheid: 38.984

      Dann gibt es einen Unterschied bei der "Summe der unbeschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben", die liegen bei Elster bei "-330", auf dem Bescheid bei "-426".

      Ergebnis: Einkommen / zu versteuerndes Einkommen
      Elster: 32.982
      Bescheid: 33.000
      soweit ok, aber "zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gemäß §32b EStG nach dem Splittingtarif" (diese Formulierung inkl. Paragraph ist bei Elster und im Bescheid identisch):
      Elster: 32.982 ... 11,8486 v.H. ... 3.907
      Bescheid: 33.000 ... 14,0211 v.H. ... 4.626

      Als ein Unterschied von über 700€ bei der Einkommenssteuer, obwohl die Grundlage dafür nur einen Unterschied von 18€ aufweist!

      Dann kommen noch die Punkte "Berechnung der Kirchensteuer" und "Berechnung des Solidaritätszuschlags", da gibt es einen großen Unterschied bei der Einkommenssteuer, was aber wohl schon an der vorhergehenden Berechnung liegt.
      zu versteuerndes Einkommen unter Berücksichtigung von Freibeträgen für 2 Kinder
      Elster: 18.996
      Steuerbescheid: 18.984
      also fast gleich, ABER:
      darauf entfallende Einkommenssteuer, Elster: 792
      darauf entfallende Einkommenssteuer, Bescheid: 1.533
      Wo diese massiven Differenzen herkommen, ist mir schleierhaft.

      Über Hinweise, woran das liegen kann, bin ich dankbar, ansonsten werde ich direkt mal einen Einspruch formulieren, fast 600€ haben oder knapp 150€ bezahlen ist schon ein Unterschied!

      Viele Grüße

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        #4
        AW: Einkommensteuernachzahlung

        Hallo,

        ohne das jetzt im Dateil durchzugehen (vielleicht habe ich später noch etwas Zeit dazu), hier mal ein paar Sachen, die mir ein- und aufgefallen sind:


        >>>die Werbungskosten nicht anerkannt wurden

        Dann würde ich sie auch mal bei Elster herausnehmen (dazu eine Kopie der Erklärung anlegen). Danach sollte schon mal alles auf dem gleichen Stand sein.


        >>>dass bei meiner Frau die Werbungskosten nicht anerkannt wurden und der Bruttoarbeitslohn komplett als "Arbeitnehmer-Pauschbetrag" wieder abgezogen wurden

        Das passt nicht zusammen. Wenn der Bruttoarbeitslohn schon unter dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegt (1000 Euro), dann kann es keine weiteren Werbungskosten mehr geben. Das sollte in der Elsterberechnung dann auch so sein.


        >>>(<400€, wahrscheinlich Mutterschaftsgeld).

        Also gab es Lohnersatzleistungen.
        VERMUTUNG: Du hast sie nicht eingetragen, daher ist die Elsterberechnung niedriger, das Finanzamt kennt sie aber durch Meldung des Trägers und hat sie hinzugefügt (das sollte aber eigentlich in den Erläuterungen erwähnt sein). Lohnersatzleistungen sind zwar steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt.

        Nach grober Überschlagsrechnung müsste es soch um Lohnersatzleistungen in Höhe von 5000-5500 Euro handeln; naheliegend wäre imho Elterngeld.

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Einkommensteuernachzahlung

          Hallo,

          >> Dann würde ich sie auch mal bei Elster herausnehmen (dazu eine Kopie der Erklärung anlegen). Danach sollte schon mal alles auf dem gleichen Stand sein.

          Das habe ich versucht, danach komme ich auf zvE Elster 33.096 und Bescheid 33.000.
          Trotz allem: Elster: 565,- Rückzahlung, Bescheid: 150€ Nachzahlung.

          >> VERMUTUNG: Du hast sie nicht eingetragen, daher ist die Elsterberechnung niedriger, das Finanzamt kennt sie aber durch Meldung des Trägers und hat sie hinzugefügt (das sollte aber eigentlich in den Erläuterungen erwähnt sein).

          In den Erläuterungen steht nichts dergleichen.

          >> Lohnersatzleistungen sind zwar steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt.

          Müssten diese Ersatzleistungen dann nicht dem zvE hinzugefügt werden? Im Steuerbescheid nichts nichts davon, die Beträge sind ja auch fast identisch mit denen aus dem Elster-Programm, nur die Zeile über die zu zahlende Lohnsteuer ist anders, d.h. die Prozentzahl höher.

          >> Nach grober Überschlagsrechnung müsste es soch um Lohnersatzleistungen in Höhe von 5000-5500 Euro handeln; naheliegend wäre imho Elterngeld.

          Wo muss ich diese Leistungen in Elster denn noch eintragen? Wir haben eigentlich alle Belege herausgesucht und diese auch angegeben.

          Viele Grüße und danke für deine Mühe

          Kommentar


            #6
            AW: Einkommensteuernachzahlung

            Hallo,

            >>>Wo muss ich diese Leistungen in Elster denn noch eintragen? Wir haben eigentlich alle Belege herausgesucht und diese auch angegeben.

            Wenn du schon so fragst, gab es also Lohnersatzleistungen. Einzutragen sind diese entweder in Anlage N Zeile 27-29, oder - falls die berechtigte Person keine Anlage N hat - im Hauptvordruck Zeile 94.


            >>>Müssten diese Ersatzleistungen dann nicht dem zvE hinzugefügt werden?

            Nein, sie sind ja - wie gesagt - steuerfrei, nur der Steuersatz erhöht sich (das nennt man Progressionsvorbehalt).

            MfG Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Einkommensteuernachzahlung

              Hallo,

              >> Wenn du schon so fragst, gab es also Lohnersatzleistungen.

              Ok, dann wusste ich nur nicht, dass die so heißen

              >> Einzutragen sind diese entweder in Anlage N Zeile 27-29, oder - falls die berechtigte Person keine Anlage N hat - im Hauptvordruck Zeile 94.

              Dort sind sowohl Mutterschaftsgeld sowie auch Elterngeld eingetragen (die entsprechenden Bescheide wurden ebenfalls eingereicht), Elster hätte diese Zahlen also berücksichtigen müssen.

              >> Nein, sie sind ja - wie gesagt - steuerfrei, nur der Steuersatz erhöht sich (das nennt man Progressionsvorbehalt).

              Verstehe, danke, trotzdem hätte die Vorausberechnung von Elster diese Zahlen mit einbeziehen müssen, weil dort alles eingetragen war.

              Viele Grüße

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                #8
                AW: Einkommensteuernachzahlung

                Zitat von dobermann55 Beitrag anzeigen
                ... aber "zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gemäß §32b EStG nach dem Splittingtarif" (diese Formulierung inkl. Paragraph ist bei Elster und im Bescheid identisch) ...
                wie du schon selbst schreibst, hat elsterformular in der berechnung tatsächlich lohnersatzleistungen beruecksichtigt, das erkennt man an genau dieser formulierung.

                offenbar jedoch nicht genug, ggf. wurde also etwas vergessen, ein zu geringer betrag eingetragen, eine null zu wenig, in der zeile verrutscht oder oder ;-)

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                  #9
                  AW: Einkommensteuernachzahlung

                  Hallo,

                  auf dem Hauptvordruck sind unter #94 (Einkommensersatzleistungen (Ehefrau), die dem Progressionsvorbehalt unterliegen (...)) zwei Zeilen eingetragen, eine für Elterngeld, eine für Mutterschaftsgeld, insgesamt mit einem Betrag von knapp 3400€.
                  Das würde zwar nicht den geschätzten 5000-5500€ entsprechen, aber trotzdem ist es doch seltsam, dass der Steuersatz auf das zvE so stark ansteigt, oder nicht? Der Unterschied beträgt immerhin fast 700€!

                  Viele Grüße

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                    #10
                    AW: Einkommensteuernachzahlung

                    Hallo,

                    das der Progressionsvorbehalt solche Auswirkungen haben kann, ist keine Frage. Der Betrag ist einkommensabhängig, denn es steigt der Steuersatz auf das GESAMTE zvE.
                    Wer beispielsweise 100.000 Euro zvE hat, bei dem ergibt schon 1%p mehr eine zusätzliche Steuer von 1000 Euro. Bei euch sind es über 2%p, aber halt 'nur' auf 33000 Euro, macht ca. 700 Euro.

                    Meine 5000-5500 waren auch nur ganz grob geschätzt, ich habe mir angeschaut, bei welchem Einkommen der Steuersatz wie geschildert steigt.
                    Ich komme bei 33000 auf 11,41% (übrigens nicht ganz deine 11,85%, aber das spielt keine große Rolle) und bei 38250 auf 13,60% (das entspricht dann auch ungefähr deinem Unterschied von 2,2%p). Und 38250-33000 macht halt 5250, daher hatte ich einen Bereich von 5000 bis 5500 vermutet.

                    Mit den jetzt bekannten 36400 komme ich jedoch (nur) auf 12,88%, da fehlt imho noch irgendetwas.

                    Das alles kannst du dir auch selber ausrechnen: https://www.abgabenrechner.de/ekst/

                    Anmerkung: Alle genannten Steuersätze incl. Soli. Und es kommt beim ausrechnen nur auf die SteuerSÄTZE an; der Betrag, den die Seite ausrechnet, ist hier ohne Belang.

                    Die eigentliche Frage war aber doch, warum Elster das nicht genau so wie das Finanzamt berechnet hat (die Software ist nämlich im Kern die selbe).
                    Solange du das nicht gelöst hast, stocherst du weiter im Nebel, der Fehler könnte nämlich auch noch ganz woanders liegen.

                    MfG Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                      #11
                      AW: Einkommensteuernachzahlung

                      Laut Progressionsvorbehalt-Rechner

                      http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Steuerberechnung/Progressionsvorbehalt/default.php?f=Lfst&c=n&d=x&t=x

                      hat das FA im Bescheid Progressionseinkünfte in Höhe von ca. 8580€ berücksichtigt.
                      Dann erhält man für ein zvE von 33000€ im Splittingtarif einen Steuersatz von 14,0211% und eine Einkommensteuer von 4626€.
                      mfg. - Kent

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                        #12
                        AW: Einkommensteuernachzahlung

                        Hallo,

                        Reckoner:
                        >> Mit den jetzt bekannten 36400 komme ich jedoch (nur) auf 12,88%, da fehlt imho noch irgendetwas.

                        Ich habe auch noch etwas gefunden, im Steuerbescheid stehen in den "Erläuterungen" noch zwei Zeilen über die Lohnersatzleistungen, die hatte ich bisher nicht gesehen (obwohl 3x durchgelesen) ...

                        >> Das alles kannst du dir auch selber ausrechnen: https://www.abgabenrechner.de/ekst/

                        Da komme ich mit den 33.000 aus dem Steuerbescheid auf 11,41 %, nicht auf 14% ...

                        >> Die eigentliche Frage war aber doch, warum Elster das nicht genau so wie das Finanzamt berechnet hat (die Software ist nämlich im Kern die selbe).
                        >> Solange du das nicht gelöst hast, stocherst du weiter im Nebel, der Fehler könnte nämlich auch noch ganz woanders liegen.

                        Da helfen vielleicht die beiden Angaben, die ich jetzt noch gefunden habe - sowie der Hinweis von Kent:

                        >> Laut Progressionsvorbehalt-Rechner (...) hat das FA im Bescheid Progressionseinkünfte in Höhe von ca. 8580€ berücksichtigt.

                        Das passt genau zu den beiden Angaben:
                        Lohnersatzleistungen Ehemann i.H.V. 3.474€ wurden mit 3.474€ (...) einbezogen
                        Lohnersatzleistungen Ehefrau i.H.V. 5.748€ wurden mit 5.106€ (...) einbzogen

                        Da stellt sich mir jetzt die nächste Frage: wo kommen diese Zahlen her?? Was zählt denn noch als Lohnersatzleistung, außer Kinder- und Elterngeld, das wir aj bei der Elster nicht eingetragen haben? Da muss es doch noch etwas geben, das das Finanzamt mit in die Berechnung einbezogen hat.

                        Viele Grüße und Danke schonmal für die Zeit

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                          #13
                          AW: Einkommensteuernachzahlung

                          Hallo,

                          Lohnersatzleistungen sind: Arbeitslosengeld 1, Krankengeld, Insolvenzgeld, Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld (d.h. jetzt glaube ich anders), Mutterschaftsgeld, Elterngeld. (ich hoffe ich hab' jetzt nichts vergessen)

                          Wenn ich mich recht erinnere, ist ein Teil des Elterngeldes außen vor (der 300-Euro-Grundbetrag?), daher könnte die Differenz bei der Ehefrau kommen. Ich bin mir aber nicht sicher, ist nicht so mein Thema.

                          MfG Stefan
                          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                            #14
                            AW: Einkommensteuernachzahlung

                            Ok, außer Mutterschafts- und Elterngeld hatten wir nichts. Eingetragen bei Elster waren ca. 3400€, das entsprach auch den Bescheiden, die wir bekommen haben. Wie das FA da jetzt 8580€ draus macht, kriege ich nicht zusammen.

                            Kann man eigentlich eine genauere Erklärung für so einen Bescheid verlangen oder ist der einzige Weg ein Einspruch? So einfach mit "wird schon stimmen" auf 700€ verzichten, finde ich nämlich nicht so richtig toll.

                            Viele Grüße

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Einkommensteuernachzahlung

                              Hallo,

                              hier nochmal ein Link zu Wikipedia, es gibt noch weitere - aber eher seltenere - Lohnersatzleistungen: http://de.wikipedia.org/wiki/Lohnersatzleistung


                              >>>Kann man eigentlich eine genauere Erklärung für so einen Bescheid verlangen oder ist der einzige Weg ein Einspruch?

                              Allein eine fehlende Erläuterung zu nennenswerten Sachverhalten rechtfertigt schon einen Einspruch. Und so schlimm ist das doch gar nicht, was befürchtest du?
                              Du kannst aber auch einfach mal beim Finanzamt vorbeigehen, falls dir das zeitlich und geografisch möglich ist. In der Regel wird einem dort der Bescheid auch erklärt, und u.U. sogar - quasi live - geändert.

                              MfG Stefan
                              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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