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Dringende Frage zur Spesenabrechnung

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    Dringende Frage zur Spesenabrechnung

    Hi

    Ich hab mal eine dringend frage zur Spesenabrechnung-
    Und zwar gibt es ja 6 euro pro 8 Stunden und 12euro je 14std etc.

    Jetzt meine frage zählt die zeit nicht schon,auf dem weg, wenn ich von zuhause auf die arbeit fahre ebenso wie von der arbeit nachhause !?

    Wenn ich quasi eine 1/2 Std benötige für hin und 1/2std zurück hab ich jeden tag zu der normalen arbeitszeit +1std bei der steuer berechnet.
    (bsp. 13,75std arbeitzeit + heimweg 1std = 14.75 somit 12.- spesen)

    bis dieses jahr war da auch alles so ok. dieses jahr würde mir das alles gestrichen bis auf das was der arbeitgeber eh schon steuerfrei bezahlt hat. das macht bei mir nun aber einen differenz von über 900euro da der arbeitgeber ja nur die REINE arbeitszeit berechnet.

    Lieg ich da nun falsch oder ist das irgendwie dieses jahr geändert worden !?

    #2
    AW: Dringende Frage zur Spesenabrechnung

    Ihre Frage kann so nicht beantwortet werden. Es hat Änderungen gegeben. Wichtig für die Antwort ist die Frage, ob Sie bei Ihrem Arbeitgeber eine regelmässige Arbeitsstätte haben. Warum suchen Sie den Sitz des Arbeitgebers auf und was machen Sie dort?

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      #3
      AW: Dringende Frage zur Spesenabrechnung

      Hallo,
      Ja die arbeitsstätte wird täglich angefahren, und ich bin Berufskraftfahrer !
      Zuletzt geändert von bose666; 30.03.2012, 22:28.

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        #4
        AW: Dringende Frage zur Spesenabrechnung

        Das liegt am Arbeitgeber, wie er die Spesen berechnet. So wie du schreibst zahlt er für 13 Std. also 6,00€ pro Tag. Wenn du natürlich den LKW mit zu Hause hast dann ist es anders. Ansonsten kannst du doch die Km Pauschale zum Arbeitgeber noch absetzen. Erscheit mir ein bischen viel, das dir 900€ vom Finazamt nicht anerkannt wurde.

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          #5
          AW: Dringende Frage zur Spesenabrechnung

          Also wir kriegen normal die spesen vom arbeitgeber wie vorgeschrieben,
          Und wollen vom Finanzamt dann normal die Km-Pauschale.
          LKW bleibt auf dem Firmengelände.

          Du hast ja die reine arbeitszeit und dann noch hin und rück weg,
          und diese differenz haben sie uns aberkannt + die kompletten spesen vom neuen arbeitgeber (der hatte keine spesen gezahlt ich aber angegeben)

          Sollte ich vielleicht einspruch einlegen !?

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            #6
            AW: Dringende Frage zur Spesenabrechnung

            Na die Km Pauschale müßte aber anerkannt werden.Es wird ja nur eine Strecke anerkannt.
            Na wie soll ich es erklären, man macht eine Aufstellung von jedem Tag mit den gesamt Std. der Arbeitszeit den Verpflegungssatz dazu (8,00 oder 14.00 €). Dann rechnet man dies aus und setzt die Spesen die man vom Arbeitgeber bekommen hat dagegen.
            Also da müßte ja dann bei ihnen mehr rauskommen wie Spesen gezahlt wurden, wenn sie jeden Tag eine Std. mehr rechnen. Man muß aber diesen Zettel beim Finanzamt mit einreichen.

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              #7
              AW: Dringende Frage zur Spesenabrechnung

              Genau so war das auch meine denkweiße

              Nun schreibt das Finanzamt aber da sich gerne einen einspruch erheben kann.,
              aber nachweiße dann direkt hinzufügen soll.. Nun hab ich aber keine nachweiße über diese 1std mehr pro tag. die ganzen jahre war das so auch ok und jetzt erst wird gestrichen Ich schreibe jeden tag mit auf von wann bis wann gearbeitet und dann halt eben den hin und rückweg (der steht aber für den chef ja nicht mit drauf)
              Meinen sie, ich soll das einfach mal einreichen und schauen was sie sagen !?
              ich mein anhand der km sehen die ja wie weit das ist und was in ca- an zeit dafür benötige ?!

              und wieso haben die mir allgemein die spesen von der 2.arbeitgeber aberkannt !?
              hier hab ich ja auch die komplette arbeitszeit auf zetteln. wenigstens das müssten sie mir ja nachträglich anerkennen,oder lieg ich da falsch !?

              (im übrigen ein dickes danke für die hilfe ) )

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                #8
                AW: Dringende Frage zur Spesenabrechnung

                Ja die arbeitsstätte wird täglich angefahren, und ich bin Berufskraftfahrer !
                wenn sie eine regelmäßige arbeitsstätte haben, zu der sie von der wohnung aus erst hinfahren, beginnt ihre abwesenheitszeit im sinne des verpflegungsmehraufwandes erst ab verlassen arbeitsstätte mit dem LKW - also so wie es der AG auch bescheinigt.

                würden sie direkt von zu hause mit dem lkw losfahren und dort wieder ankommen wäre die komplette zeit relevant, dann haetten sie aber keinen weg zur arbeitstätte für die pendlerpauschale.

                vielleicht haben sie in früheren Jahren eine andere konstellation gehabt, oder es hat im finanzamt keiner so genau hingeschaut, wie bei diesem mal. davon wird es aber nicht richtiger ;-)

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                  #9
                  AW: Dringende Frage zur Spesenabrechnung

                  hm ok das ist ja die frage ob das dort geändert wurde bzw das die ganzen jahre einfach "hingenommen" wurd )

                  allerdings steht dann immer noch die frage im raum wieso wurden die normalen spesen nicht anerekannt, die hatten wir und der arbeitgeber hat keinen cent bezahlt
                  Also wären die dort ja komplett anzurechnen oder nicht !?

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                    #10
                    AW: Dringende Frage zur Spesenabrechnung

                    wenn der verpflegungsmehraufwand komplett vom arbeitgeber gezahlt wurde, bliebe als werbungskosten in dem bereich natuerlich nichts mehr uebrig.

                    und das da 900 euro differenz bei den werbungskosten zusammenkommen, geht ja ggf. schnell, wenn man haeufig nur mithilfe der stunde fahrtzeit (von&nach hause) ueber die nächste stundengrenze kommt.

                    was die fahrtkosten angeht, so haengt das natuerlich davon ab, wo und wie das genau eingetragen wurde. also wie weit sie von der regelmässigen arbeitstätte weg wohnen (einfache entfernung!) und an wievielen tagen sie dort waren.
                    damit muessen sie dann erstmal ueber die normale pauschale von 1000 euro kommen, bevor sich da etwas bemerkbar macht.

                    geändert hat sich da imho zwischen 2010 und 2011 nicht wirklich was, wie oben schon geschrieben wurde es vielleicht nur nicht so genau kontrolliert.
                    das es damals so anerkannt wurde, begruendet aber kein recht darauf, das es in den nachfolgenden jahren auch durchgeht, obwohl es ggf. falsch ist...
                    vielleicht nimmt das FA aber einen Einspruch auch zum Anlass und überprüft und korrigiert zurückliegende Jahre auch nochmal... schonmal drüber nachgedacht? ;-)

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                      #11
                      AW: Dringende Frage zur Spesenabrechnung

                      Es geht ja nicht um die fahrkosten von dem einen.

                      Sondern wir haben noch einen 2.arbeitgeber (danach gehabt)
                      und haben hier spesen in höhe von 450 euro (die bei den 900 mit dabei sind)
                      ganz normal angegeben wo es hingehört (die spesen beim andren arbeitgeber waren 960,- die er steuerfrei gezahlt hatte + arbeitskleidung und co die anerkannt wurden lagen wir bei über 1200 euro ! (ohne die 900 differenz zu berücksichtigen)
                      und die hat der chef nicht gezahlt also machte ich die voll gelten beim FA

                      Die wurden mir aber nicht anerkannt weil keine nachweiße dabei waren.
                      aber da er ja nichts gezahlt hat gibts bis auf die eigenen stundenzettel keine nachweiße .. um diese sache gehts mir eig.

                      Wenn das mit den von & nach so falsch war in den letzten jahren ist das ja ok
                      Also das hab ich schon gecheckt )

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                        #12
                        AW: Dringende Frage zur Spesenabrechnung

                        ok, also nochmal sortieren ;-)

                        spesen ist ein etwas unguenstiger begriff, da man nicht genau erkennen kann, was in steuerlicher hinsicht damit gemeint ist, fahrtkosten kann man durchaus auch als spesen bezeichnen, daher meine verwirrung.

                        wir reden bzgl. des 2. arbeitgebers also in dem zusammenhang auch von verpflegungsmehraufwand? also diese nicht anerkannten 450 euro?
                        wenn es dabei nur um die belegbarkeit geht, wuerde ich mal mit dem arbeitgeber sprechen, ob der nicht eine bescheinigung ausstellen kann, darüber an wievielen tagen wieviel gearbeitet wurde, ggf. kann man ja vielleicht eine eigene aufstellung vorbereiten, die der arbeitgeber dann abzeichnet oder aehnlich?

                        damit dann nochmal zum finanzamt und um aenderung des bescheides bitten... natürlich alles zeitnah bevor der bescheid rechtskräftig wird.

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                          #13
                          AW: Dringende Frage zur Spesenabrechnung

                          HIhi sorry für das wirre geschreibe

                          Ja genau. verpflegungsmehraufwand? !!
                          Aber egal was ich ihm fertig hinlegen werde. es wird es ignorieren. da wir mit ihm vor gericht sind. wird da nicht mehr all soviel kommen :/

                          Reicht denn auch die stundenauflistung die wir für uns machen !?
                          An denen sehen die vom FA dann direkt genau an welchem tag von bis gearbeitet !?

                          und wir liegen schon mit dem verpflegungsmehraufwand über 960 euro vom 1. arbeitgeber. werden die 450 euro dann komplett ausgezahlt oder wird das irgendwie "verrechnet" weil wegen 50 euro jetzt da nochmal einspruch erheben ist ja eig. auch unnötig ^^

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                            #14
                            AW: Dringende Frage zur Spesenabrechnung

                            direkt ausgezahlt/zurückgezahlt wird da nie etwas.
                            werbungskosten senken das zu versteuernde einkommen, dadurch zahlt man dann weniger steuern. wieviel man so indirekt zurückbekommt, haengt vom individuellen steuersatz ab. bei durchschnittlichem einkommen würde ich so auf irgendwas um 25% tippen, also kann das vielleicht so 100-120 euro ausmachen.

                            was die 960 euro vom ersten arbeitgeber angehen, so fallen die vermutlich nicht ins gewicht, da sie ja durch zuschuss des AG gleich wieder ausgeglichen werden, also keine anrechenbaren werbungskosten sind. man muesste also zunaechst mit allen anderen werbungskosten wie fahrtkosten und co auf 1000 euro kommen, um zunaechst die pauschale zu überschreiten.

                            ggf. würde ich versuchen, dem finanzamt die lage zu erklären, also das man nur schwierig an irgendwelche belege vom alten arbeitgeber kommt, vielleicht wird dann auch ein eigenbeleg akzeptiert. ansonsten muesste man vermutlich die unterschrift bzw. den beleg des arbeitgebers gleich mit einklagen, wenn man eh schon vor gericht im clinch liegt?

                            man muss ggf. nicht gleich einspruch einlegen, ein antrag auf änderung könnte vielleicht genügen, wenn es nur an der belegbarkeit hing?

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