Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Werbungskosten während Elternzeit

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Ronald_Fe
    antwortet
    AW: Werbungskosten während Elternzeit

    Wovon soll denn die Werbungskostenpauschale abgezogen werden? Es sind doch keine Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit vorhanden.

    Es werden die tatsächlichen Werbungskosten abgezogen. Soweit sich eine Differenz zu dem höheren Arbeitnehmerpauschbetrag ergibt, wird diese vom Elterngeld abgezogen und mindert die Progression.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ronald

    Einen Kommentar schreiben:


  • Picard777
    antwortet
    AW: Werbungskosten während Elternzeit

    Letzteres. Denn der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 € darf nur bis zur Höhe der Einnahmen abgezogen werden (§ 9a EStG).

    Einen Kommentar schreiben:


  • stevemiller856@yahoo.de
    hat ein Thema erstellt Werbungskosten während Elternzeit.

    Werbungskosten während Elternzeit

    Hallo,

    meine Frau (Justizbeamtin in Hesser) war 2011 komplett in Elternzeit.
    Sie hat 5 Monate Elterngeld bezogen sowie für 12 Monate Kindergeld - sonst nichts!

    Ich hatte reguläres Einkommen in Höhe von ca. 65000 €.

    Frage:
    Kann meine Frau die volle Werbungskostenpauschale von 1000€ ansetzen oder lediglich die tatsächlichen in Höhe von ca. 250€ (sie bezieht abonnierte Fachliteratur?)

    Bitte um kurze Antwort, danke.

    Gruß
Lädt...
X