AW: Werbungskosten während Elternzeit
Wovon soll denn die Werbungskostenpauschale abgezogen werden? Es sind doch keine Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit vorhanden.
Es werden die tatsächlichen Werbungskosten abgezogen. Soweit sich eine Differenz zu dem höheren Arbeitnehmerpauschbetrag ergibt, wird diese vom Elterngeld abgezogen und mindert die Progression.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald
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AW: Werbungskosten während Elternzeit
Letzteres. Denn der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 € darf nur bis zur Höhe der Einnahmen abgezogen werden (§ 9a EStG).
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Werbungskosten während Elternzeit
Hallo,
meine Frau (Justizbeamtin in Hesser) war 2011 komplett in Elternzeit.
Sie hat 5 Monate Elterngeld bezogen sowie für 12 Monate Kindergeld - sonst nichts!
Ich hatte reguläres Einkommen in Höhe von ca. 65000 €.
Frage:
Kann meine Frau die volle Werbungskostenpauschale von 1000€ ansetzen oder lediglich die tatsächlichen in Höhe von ca. 250€ (sie bezieht abonnierte Fachliteratur?)
Bitte um kurze Antwort, danke.
GrußStichworte: -
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