Wenn ein Schwerbehinderter im Haushalt lebt, steht die Möglichkeit offen eine Haushaltshilfe abseits der sonst geltenden Regeln abzusetzen. Bis zu 924 EURO sind absetzbar bei einem Grad der Behinderung ab 50 Prozent; zusätzlich zum Behinderten Pauschbetrag und ohne Anrechnung auf eine zumutbare Belastung.
Ich finde in 2009 keine Stelle wo das eingetragen werden kann. 2008 war das Zeile 95/96 Hauptvordruck. Wer kann einen Hinweis geben?
Ich finde in 2009 keine Stelle wo das eingetragen werden kann. 2008 war das Zeile 95/96 Hauptvordruck. Wer kann einen Hinweis geben?
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