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In dem automatisch generierten Anschrreiben ist ja von der komprimierten Steuererklärtung die Rede
Kann man das Anschreiben abändern, da man nur die Belege sendet, weil man die Steuererklärung papierlos gesandt hat?
Nachdem(!) eine Erklärung authentifiziert(!) übermittelt wurde, läßt sich ein Anschreiben mit folgendem Text erstellen:
"zu den von uns mit ElsterFormular am ... elektronisch übermittelten Steuerdaten
übersenden wir Ihnen die folgenden Anlagen."
Da ist nirgendwo die Rede von einer komprimierten(!) Steuererklärung.
Warum sollte man das Anschreiben dann ändern, wo liegt eigentlich das Problem?
AW: Anschreiben zur Übermittlung der Steuererklärung
Hallo,
>>>Da ist nirgendwo die Rede von einer komprimierten(!) Steuererklärung.
Warum sollte man das Anschreiben dann ändern, wo liegt eigentlich das Problem?
Da aus der Frage nicht eindeutig hervorging, wie übertragen würde ('papierlos' sind ja schließlich beide Varianten), hatte ich vermutete, dass irgendetwas nicht richtig gelaufen ist oder nicht richtig verstanden wurde.
Daher war meine erste Antwort auch die Feststellung, dass ziemlich sicher NICHT authentifiziert übertragen wurde. Und weiter fragte ich dann einiges, um dem Problem auf den Grund zu gehen.
Das ganze ist schon wichtig, denn eine nichtauthetifizierte Übertragung ohne Einreichung der komprimierten Erklärung gilt als überhaupt nicht abgegeben; ein solches Missverständnis hatten wir hier leider schon öfter.
>>>Es geht hier diesmal nicht um mich
Das macht ja nichts, deinem Bekannten kannst du ja die gleichen Fragen stellen.
MfG Stefan
Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
AW: Anschreiben zur Übermittlung der Steuererklärung
Die Kernfrage wurde hier schon beantwortet, die wichtig war nämlich: Nach der Abgabe der authentifizierten Erklärung ist auch das Anschreiben für die Belege modifiziert.
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