Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Elster Formular - Fehlerhafte Berechnung bei Aufwendungen für den Unterhalt?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Elster Formular - Fehlerhafte Berechnung bei Aufwendungen für den Unterhalt?

    Hallo liebe Gemeinde,

    Gestern habe ich per Post mein Bescheid für 2011 bekommen trotz das ich per Elster die Erklärung eingereicht hatte. Normal kann man ja übers Internet vorab abholen aber diesmal kam keine Benachrichtigung. Aber mein eigentliches Problem:

    Ich habe wie die letzten 4 jahre auch die Aufwendungen für den Unterhalt meiner Eltern beantragt und die Elster Berechnung weicht sehr mit den Berechnung des Finanzamtes ab. Habe ich einen Fehler gemacht oder stimmt etwas mit der Berechnung nicht? Kann mir jemand einen Hinweiss geben, hab schon das halbe Internet nach Infos gesucht
    Hier die Daten die ich angegeben habe:

    Ich unterstützte meine Eltern mit 600 Euro im Monat.
    Mein Vater bezieht Rente von 1000 Euro und meine Mutter bezieht eine Rente
    von 200 Euro

    ElsterFormular hat für Unterhaltsaufwendungen 3600 Euro berechnet und das Finanzamt nur 900 Euro
    Alle anderen Berechnung sind OK.

    Die Begründung vom Finanzamt:
    "Ihre Unterhaltsleistungen konnten wegen der anzurechnenden Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person(en) nicht berücksichtigt werden"

    Bin ziemlich verwirrt, letztes Jahr wurde es nur teilweise berücksichtigt und das Jahr zuvor hatten Sie es berücksichtigt. An den Bezügen meiner Eltern hat sich in der Zeit nichts getan.

    Ich bin wirklich für jede Aufklärung dankbar!
    Danke im voraus für alle Antworten.

    Liebe Grüsse,
    Leo
    Zuletzt geändert von leod12; 09.04.2012, 00:59.

    #2
    AW: Elster Formular - Fehlerhafte Berechnung bei Aufwendungen für den Unterhalt?

    Kann mir keiner helfen??

    Kommentar


      #3
      AW: Elster Formular - Fehlerhafte Berechnung bei Aufwendungen für den Unterhalt?

      macht man unterhalt für die eltern geltend, kann dies mEn 'unterhalt für bedürftige personen' sein. hier ist gegen die unterhaltsleistung allerdings das einkommen der unterstützten person gegenzurechnen, wie vom finanzamt ja auch geschrieben.
      in welcher höhe und form das geschieht/geschehen ist, ist wohl am besten mit dem sachbearbeiter vom finanzamt zu klären...

      alternativ kommt bei (verpflichtenden) elternunterhalt wohl die erklärung als aussergewöhnliche belastung in betracht, ob und in welcher höhe sich dies steuerlich auswirkt, hängt nun wieder von der zumutbaren belastung ab.

      Kommentar


        #4
        AW: Elster Formular - Fehlerhafte Berechnung bei Aufwendungen für den Unterhalt?

        Hallo Falzo,
        Vielen Dank für die Antwort! Ich entschuldige mich dass ich gleich weiter Fagen stelle.
        Würde es Sinn machen das ich morgen zum Finanzamt gehe um diesen Sachverhalt zu diskutieren? Alle Berechnung mit Elster stimmen überein mit den Berechnung vom Finanzamt bis auf die zum Unterhalt und der Unterschied ist schon hoch. Oder sollte ich gleich einen Widerspruch einlegen und eine erneute Prüfung beantragen? Das ich das als aussergewöhnliche belastung erklären kann war mir nicht bewusst, kann ich das jetzt nachträglich ändern/prüfen lassen?
        Viele Grüsse,
        Leo

        Kommentar


          #5
          AW: Elster Formular - Fehlerhafte Berechnung bei Aufwendungen für den Unterhalt?

          Zitat von leod12 Beitrag anzeigen
          Würde es Sinn machen das ich morgen zum Finanzamt gehe um diesen Sachverhalt zu diskutieren?
          ja, würde ich so machen, die können dir am besten erklären, wie das zustande kommt. ob du dann da noch gegen vorgehen willst oder nicht, wird sich dann ja normalerweise zeigen.

          was die aussergewöhnlichen belastungen angeht, so kommt es da glaube ich darauf an, ob man den unterhalt freiwillig zahlt oder dazu verpflichtet wurde... auch da sollte das finanzamt aber auskunft zu geben können.

          Kommentar


            #6
            AW: Elster Formular - Fehlerhafte Berechnung bei Aufwendungen für den Unterhalt?

            bei außergewöhnlicher belastung gilt zwangsläufigkeit. man muß also zum elternunterhalt amtlich verpflichtet sein. und dann gilt natürlich die zumutbare belastung nach eigenem einkommen.

            gruß f.

            Kommentar


              #7
              AW: Elster Formular - Fehlerhafte Berechnung bei Aufwendungen für den Unterhalt?

              @Falzo: OK, so werde ichs machen. Danke nochmal für die Aufklärung, .
              Schönen Abend!
              Zuletzt geändert von leod12; 09.04.2012, 19:26.

              Kommentar


                #8
                AW: Elster Formular - Fehlerhafte Berechnung bei Aufwendungen für den Unterhalt?

                kannst ja probeweise deine erklärung kopieren und die sache als außergewöhnliche belastung rechnen.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Elster Formular - Fehlerhafte Berechnung bei Aufwendungen für den Unterhalt?

                  @feelgood: Danke auch für deine Antwort! Soll das heissen das ich hätte vorher überprüfen lassen sollen ob ich dazu verpflichtet bin?? Ich denke es sollte doch selbstverständlich sein das man den Eltern hilft falls die Rente nicht ausreicht (allein miete und nebenkosten lassen nichts von der rente übrig..)
                  Viele Grüsse,
                  Leo

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Elster Formular - Fehlerhafte Berechnung bei Aufwendungen für den Unterhalt?

                    das soll es leider heißen, freiwilligkeit begründet eher keinen anspruch auf steuerliche berücksichtigung.

                    viel erfolg f.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Elster Formular - Fehlerhafte Berechnung bei Aufwendungen für den Unterhalt?

                      es ist schön, wenn man das als selbstverständlich betrachtet, aber es bleibt damit eine freiwillige leistung, die wohl nicht in beliebiger höhe abzusetzen ist und eben als aussergewöhnliche belastung dann wohl gar nicht. :/

                      der grund ist ganz einfach, das hier nicht unter dem deckmantel der 'freiwlligen unterhaltsleistung' x-beliebige beträge steuerlich geltend gemacht werden sollen, da kämen bestimmt genügend leute auf die idee das zu missbrauchen...

                      die unterhaltspflicht überprüfen lassen, kann man imho nicht so ohne weiteres. entweder fordern die eltern den unterhalt oder das sozialamt, so oder so gäbe es in der entscheidung dazu ein gerichtsurteil oder bescheid vom amt.

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Elster Formular - Fehlerhafte Berechnung bei Aufwendungen für den Unterhalt?

                        Ob man Verwandte freiwillig oder verpflichtend unterstützt, ist mE. unerheblich. Es zählen allein die Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers (geringe Einkünfte/Bezüge, kaum Vermögen) und die gesetzliche Unterhaltsberechtigung des Unterstützen. Und diese ist stets gegeben bei Verwandten in gerader Linie (Eltern, Kinder).

                        Die Unterstützung bedüftiger Personen in Form von Unterhalt wird in Anlage Unterhalt geltend gemacht und zählt bereits als Außergewöhnliche Belastungen in besonderen Fällen. Eine zumutbare Belastung wird dann nicht mehr angerechnet. Die max. anrechenbaren Unterhaltsaufwendungen sind aber von den Einkünften/Bezügen des Empfängers abhängig, ein Steuersparmodell kann man daraus nicht konstruieren...

                        Ursachen für die Abweichung des FA bei den Unterhaltsaufwendungen könnten sein:
                        * neben der Rente gibt es zusätzliche dem FA bekannte Einkünfte wie Kapitalertäge,Betriebsrente,Mieteinkünfte,Wohngeld ,Sozialgeld o.ä.
                        * es unterstützen mehrere Personen, dann wird der Unterhaltshöchstbetrag aufgeteilt
                        * die Höhe der Unterhaltsaufwendungen kann aufgrund persönlicher Einkommensverhältnisse des Unterhaltszahlers beschränkt sein (sog. Opfergrenze)

                        Ich kann ebenfalls nur raten, den Bescheid erläutern zu lassen. Eine Rückmeldung hier wäre auch nett.
                        mfg. - Kent

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Elster Formular - Fehlerhafte Berechnung bei Aufwendungen für den Unterhalt?

                          @Kent: werden kinder im wege des elternunterhalts bspw. vom sozialamt zur zahlung herangezogen, kann man diesen unterhalt definitiv auch als aussergewöhnliche belastungen im hauptvordruck ansetzen.

                          das macht je nach höhe durchaus sinn, wenn eben über die anlage unterhalt aufgrund des eigenen (wenn auch geringem) einkommen der eltern keine berücksichtigung mehr stattfindet, da beim ansatz als 'normale' aussergewöhnliche belastung das einkommen der eltern gerade keine rolle spielt.
                          imho gibt es dazu einige gerichtsurteile...

                          in diesem falle muss laut feelgood und auch auch meiner ansicht nach aber eben zwingend eine verpflichtung im sinne von bescheid oder urteil vorliegen.

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Elster Formular - Fehlerhafte Berechnung bei Aufwendungen für den Unterhalt?

                            @Falzo und feelgood: Sorry, mit eurer Einschätzung zum verpflichtendem Elternunterhalt und der Absetzbarkeit als agwB allg. Art liegt ihr schon vollkommen richtig. Ich hatte mich zu sehr auf den freiwilligen Unterhalt des TE konzentriert.

                            Wenn ich die Daten des TE in die Anlage Unterhalt eingebe, berechnet mir Elster auch Unterhaltsaufwendungen von ca. 3T€. Es wäre schon interessant, den Grund für die Abweichung zu erfahren.
                            Zuletzt geändert von Kent; 09.04.2012, 21:43.
                            mfg. - Kent

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Elster Formular - Fehlerhafte Berechnung bei Aufwendungen für den Unterhalt?

                              Hallo feelgood, hallo Falzo, hallo Kent,
                              Danke für eure Erläuterungen. Neben den Renten haben meine Eltern keinerlei weitere Bezüge und ich hatte die Rentenbescheide für das ganze Jahr von meinen Eltern angefordert und mit meinen Überweisungsbelegen zum Antrag hinzugefügt, danke nochmal für eure Kommentare. Warum ich von Elster Formular falsche Ergebnisse bekomme ist mir immer noch schleierhaft.
                              Ich werde euch morgen berichten wie die unterhaltung beim Finanzamt war..
                              Bis dann und schönen abend,
                              Leo

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X