Hallo, ich habe schon einiges über die VBLklassik gelesen und bin mir aber immer noch unsicher wo bzw. ob ich die Zusatzversorgung eintragen muss. Auch die Aussagen
hier im Forum sind unterschiedlich.
Auf meiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung wird der Betrag in Zeile 39. und 40. als AN- Anteil Zusatzversorgung und stpfl. Anteil zur Zusatzversorgung ausgewiesen. Ich bin seit 1999 in dieser VBL Pflichtversicherung West.
Ich habe den Wert der Zeile 39. in meiner Steuererklärung unter Versorgungsaufwand
in die Zeile 50. übertragen. Ich glaube damit liege ich richtig.
Wäre das so OK?
Vielen Dank und noch schöne Ostern!
hier im Forum sind unterschiedlich.
Auf meiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung wird der Betrag in Zeile 39. und 40. als AN- Anteil Zusatzversorgung und stpfl. Anteil zur Zusatzversorgung ausgewiesen. Ich bin seit 1999 in dieser VBL Pflichtversicherung West.
Ich habe den Wert der Zeile 39. in meiner Steuererklärung unter Versorgungsaufwand
in die Zeile 50. übertragen. Ich glaube damit liege ich richtig.
Wäre das so OK?
Vielen Dank und noch schöne Ostern!
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