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- Eintragung in Anlage R oder Anlage Vorsorgeaufwand oder in beide?
Meine Frau bezieht eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Ich wollte zunächst den Eintrag in der Anlage R Zeile 4 = 1 und in Zeile 5 vornehmen, lese aber jetzt in der Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 46 "Jahres-(brutto)betrag der Rente wegen voller Erwerbsminderung... in 2008 (?)" .
Ich bin etwas irritiert.
Ist nun in der Anlage R überhaupt ein Eintrag vorzunehmen (brutto 2009 ?) und zusätzlich in der Anlage Vorsorgeaufwand das Brutto von 2008 oder entfällt dadurch die Anlage R ?
Weiss vielleicht jemand Bescheid?
Herzlichen Dank!
HSchmitz
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