Hallo zusammen!
Versuche mich gerade bei der Steuererklärung für 2011 und verzweifel bald.
Mein Mann und ich sind getrennt veranlagt und haben einen Sohn.
Nun mein Problem. Bei der Steuerberechnung, bekomme ich immer einen Abbruch mit der Aussage:
Bei getrennter Veranlagung dürfen die Altersvorsorgeverträge nur beim unmittelbaren
Zulagebegünstigten berücksichtigt werden.
(Da ist aber nirgendswo was eingetragen!)
Für das am ..... geborene Kind wurde anhand der Angaben ein halber Kinderfreibetrag
berücksichtigt.
(obwohl der Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerabrechnung meines Mannes mit 1,0 angegeben wird)
Kann mir einer von euch da weiterhelfen?
Vielen Dank im voraus.
Versuche mich gerade bei der Steuererklärung für 2011 und verzweifel bald.
Mein Mann und ich sind getrennt veranlagt und haben einen Sohn.
Nun mein Problem. Bei der Steuerberechnung, bekomme ich immer einen Abbruch mit der Aussage:
Bei getrennter Veranlagung dürfen die Altersvorsorgeverträge nur beim unmittelbaren
Zulagebegünstigten berücksichtigt werden.
(Da ist aber nirgendswo was eingetragen!)
Für das am ..... geborene Kind wurde anhand der Angaben ein halber Kinderfreibetrag
berücksichtigt.
(obwohl der Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerabrechnung meines Mannes mit 1,0 angegeben wird)
Kann mir einer von euch da weiterhelfen?
Vielen Dank im voraus.
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