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Abbruch Hinweis bei Steuerberechnung

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    Abbruch Hinweis bei Steuerberechnung

    Hallo zusammen!

    Versuche mich gerade bei der Steuererklärung für 2011 und verzweifel bald.
    Mein Mann und ich sind getrennt veranlagt und haben einen Sohn.
    Nun mein Problem. Bei der Steuerberechnung, bekomme ich immer einen Abbruch mit der Aussage:

    Bei getrennter Veranlagung dürfen die Altersvorsorgeverträge nur beim unmittelbaren
    Zulagebegünstigten berücksichtigt werden.

    (Da ist aber nirgendswo was eingetragen!)

    Für das am ..... geborene Kind wurde anhand der Angaben ein halber Kinderfreibetrag
    berücksichtigt.

    (obwohl der Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerabrechnung meines Mannes mit 1,0 angegeben wird)

    Kann mir einer von euch da weiterhelfen?

    Vielen Dank im voraus.

    #2
    AW: Abbruch Hinweis bei Steuerberechnung

    der fehler ist bekannt und haengt mit der getrennten veranlagung zusammen. ggf. mal für berechnungszwecke das haekchen bei 'getrennter veranlagung' auf der ersten seite vom mantelbogen rauslöschen, dann könnte man weiterkommen. rein rechnerisch sollte das keinen unterschied machen, da die getrennte veranlagung im prinzip einer einzelveranlagung gleichkommt.

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      #3
      AW: Abbruch Hinweis bei Steuerberechnung

      Hallo!

      Vielen Dank für deine schnelle Antwort, hab es direkt ausprobiert und leider brachte es nicht den gewünschten Erfolg.

      Das Programm gibt mir Fehlermeldungen, weil mein Sohn, ja bei meinem Mann versichert ist.

      Und wie bekomme ich die 1,0 Kinder eingestellt?


      Danke.

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        #4
        AW: Abbruch Hinweis bei Steuerberechnung

        was heisst ihr sohn ist bei ihrem mann versichert? unfall? krankenversicherung? riesterrente? :-)

        welche fehlermeldung kommt genau?

        den freibetrag, der auf der lohnsteuerkarte ihres mannes steht tragen sie nirgends in ihrer erklärung ein. wenn sie getrennt veranlagen, haben angaben zu ihrem mann in ihrer erklärng nichts zu suchen.

        darüberhinaus ist der eintrag auf der steuerkarte nur fuer den unterjährigen lohnsteuerabzug relevant, nicht jedoch für die steuererklärung an sich.
        hier hat bei einer getrennten veranlagung jeder der beiden leiblichen elternteile anspruch auf den halben kinderfreibetrag/das halbe kindergeld, egal wer das kindergeld oder den freibetrag fuer die lohnsteuer tatsaechlich nutzt.

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          #5
          AW: Abbruch Hinweis bei Steuerberechnung

          Hallo Falzo!

          Da ich im Erziehungszeit bin, brauche ich keine Steuererklärung zu machen, da ich über keine Einkünfte verfüge!

          Unser Sohn ist über meinen Mann privat Krankenversichert.

          Ich mache gerade die Steuererklärung meines Mannes und obwohl ich alle meine Daten rausgelöscht habe, behauptet das Programm:

          AHW Abbruch-Hinweise
          Bei getrennter Veranlagung dürfen die Altersvorsorgeverträge nur beim unmittelbaren
          Zulagebegünstigten berücksichtigt werden.
          EHW Elster-Hinweise
          Für das am 06.10.2010 geborene Kind wurde anhand der Angaben ein halber Kinderfreibetrag
          berücksichtigt

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            #6
            AW: Abbruch Hinweis bei Steuerberechnung

            Ich habe das gleiche Problem mit der getrennten Veranlagung bei mir und meiner Frau. Das muss ein Systemfehler sein ? Ich komme auch nicht weiter. Dieses "unmittelbaren Zulagebegünstigten" gilt wohl nur für Riesterrenten etc. Die habe ich ab gar nicht ! Hat einer eine Lösung ? Danke
            P.S. Die Plausibilitätsprüfung war allerdings erfolgreich. Ich kann nur nicht für uns die Steuer errechnen lassen
            Zuletzt geändert von V60314; 10.04.2012, 16:23.

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              #7
              AW: Abbruch Hinweis bei Steuerberechnung

              Zitat von casey56 Beitrag anzeigen
              Da ich im Erziehungszeit bin, brauche ich keine Steuererklärung zu machen, da ich über keine Einkünfte verfüge!
              ich glaube das ist ein irrglaube, es reicht wenn ein ehegatte der abgabepflicht unterliegt, damit auch der andere ehegatte eine erklärung abgeben muss, soweit nicht sowieso zusammen veranlagt wird.

              falls ansonsten zB elterngeld bezogen wird könnte sich auch durch progressionseinkuenfte eine pflicht zur veranlagung ergeben.

              darüber hinaus duerfte gerade beim fehlen von einkuenfte eines ehepartners eine zusammenveranlagung in steuerlicher hinsicht deutlich besser sein, als nur den mann getrennt zu veranlagen ...

              was die fehlermeldungen angeht, so sollte wie gesagt zur berechnung kein haken bei getrennter veranlagung gesetzt sein, ansonsten wäre zu klären, was alles zum kind noch so eingetragen wurde, hinderlich fuer die berechnung sind nur abbruchhinweise.

              PS: und bei ihrem mann kann eben kein kompletter freibetrag für das kind abgezogen werden, da ihnen als leibliche mutter die haelfte zusteht, das erkennt das programm korrekt, sie können hoechstens den AFB anders aufteilen (seite 2 anlage kind) aber das bringt auch nicht so viel.
              Zuletzt geändert von Falzo; 10.04.2012, 16:37.

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                #8
                AW: Abbruch Hinweis bei Steuerberechnung

                ... auch in meinem Finanzamt weiss man über diese Fehlermeldung nicht Bescheid.
                Hat schon mal einer es über die Hotline versucht ?
                Der Fehler muss doch in den Griff zu bekommen sein. Im übrigen war dieser Fehler schon mal hier im Forum vor einm Monat und auch da kamen keine Lösungen
                Danke

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                  #9
                  AW: Abbruch Hinweis bei Steuerberechnung

                  @V60314:

                  solange die plausi durchlaeuft, kann man die erklärung ja jedenfalls schonmal abschicken.

                  zur berechnung: was passiert denn, wenn das Häkchen für getrennte Veranlagung im Hauptvordruck entfernt wird?
                  ggf. könnte man auch noch angaben wie 'verheiratet seit' rausnehmen, damit die erklärung wirklich einer einzelveranlagung gleicht.
                  für das rechenergebnis sollte das in den meisten fällen keinen unterschied machen, ausser vielleicht es sollen irgendwelche freibeträge zwischen den ehegatten abweichend aufgeteilt werden...

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                    #10
                    AW: Abbruch Hinweis bei Steuerberechnung

                    ... danke, das stimmt schon so. Aber man will ja wissen was man evtl. falsch gemacht hat. Fürs nächste Jahr. Ich warte jetzt noch mal ab. Vielleicht bekommt das ja ein gewifter User raus.
                    Mit den Häkchen rausnehmen das geht jedenfalls nicht !
                    Danke
                    Zuletzt geändert von V60314; 11.04.2012, 15:48.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Abbruch Hinweis bei Steuerberechnung

                      Bitte Forensuche bemühen. Jemand hatte schonmal eine Auskunft von der Hotline, dass ein Programmfehler vorliegt, der mit einem der nächsten Updates behoben wird. Für Probeberechnung einfach ledig machen.

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                        #12
                        AW: Abbruch Hinweis bei Steuerberechnung

                        ... ja stimmt das mit dem ledig machen. Hat dann auch geklappt ! Danke sehr.
                        Die Idee war gut. Danke, dann warte ich mal auf das nächste Update, vielleicht.
                        lg

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