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400€ Job versteuern?

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    400€ Job versteuern?

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe eine Frage bezüglich der Versteuerung eines Minijobs. Meine Lebensgefährtin hat im Jahr 2011 neben ihrer Hauptberuflichen Tätigkeit als Logopädin einen Job auf 400€ Basis in einer Logopädiepraxis ausgeübt. Dieser Job wurde unter der Prämisse ausgeübt, dass die 400€ Brutto=Netto seien. Oder anders ausgedrückt: Wir waren der Meinung, dass diese Einkünfte sind nicht zu versteuern sein. Der Arbeitgeber bei dem die hautberufliche Tätigkeit ausgeübt wurde wusste von dem 400€ Job.

    In der Einkommenssteuererklärung haben wir den 400€ Job nicht angegeben (Da er unserer Meinung nach steuerfrei ist). Nun haben wir den Einkommenssteuerbescheid 2011 erhalten, in dem der für 7 Monate ausgeübte Minijob in voller Höhe steuerpflichtig angesetzt wurde. Die Begründung lautet, dass die Logopädiepraxis die Einnahmen mit Steuerklasse 1 abgerechnet hat, zutreffend jedoch Steuerklasse 6 gewesen wäre.

    Diesen Sachverhalt verstehe ich leider nicht. Was wurde falsch gemacht? Haben wir uns falsch verhalten? Wieso müssen wir Steuern nachzahlen, obwohl anscheinend die Praxis einen Fehler begangen hat? Von der Praxis haben wir per Post eine elektronische Lohnsteuerkarte erhalten, die 2800€ Bruttolohn ausweist (7x400€) und einen Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung von 420€.

    Ich bin hier leider etwas überfordert, daher würde ich mich über eine Erklärung freuen.

    Danke und MfG
    Billickz

    #2
    AW: 400€ Job versteuern?

    tja offensichtlich hat die (2.) Praxis den 400 Euro-Job eben nicht pauschal versteuert, sondern nach Steuerklasse 1 (auch wenn Stkl. 6 richtiger gewesen wäre). Es wurde eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung übersandt. Dann fließt das Ganze eben in Ihre Einkommensteuererklärung ein.

    Sie dachten, das wäre ein pauschal versteuerter Minijob, was stand den diesbezüglich im Arbeitsvertrag?

    Steuerlich ist wohl alles richtig, vielleicht können sie aber zivilrechtlich was gegen die Praxis machen. Oder für die Zukunft den Sachverhalt klären.

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      #3
      AW: 400€ Job versteuern?

      Hallo Billickz,

      wenn ein Minijob wirklich pauschal besteuert wird( 2 Prozent Lohnsteuer und nur der Arbeitgeber führt Beiträge zur Kranken- und Rentenversiherung ab), dann muss er in der Einkommensteuererklärung nicht mehr angegeben werden.
      Hier wurde aber offensichtlich auf Lohnsteuerkarte abgerechnet, wenn ein Arbeitsverhälntnis besteht mit Lohnsteuerklasse 1 kann zwangsläufig ein zweites Arbeitsverhältnis nur mit Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet werden. Deine Lebensgefährtin muss also offensichtlich eine Lohnsteuerkarte vorgelegt haben.

      Tschüß

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        #4
        AW: 400€ Job versteuern?

        Hallo,

        >>>Wie es dazu kam, ob die Lohnsteuerkarte dem AG überhaupt vorlag, usw.: Keine Ahnung.

        Die Steuerkarte kann gar nicht vorgelegen haben, es gibt nur eine mit Steuerklasse 1, und die gibt der Hauptarbeitgeber nicht heraus (sollte er zumindest nicht).
        Oder es wurde irgendwie getrickst, etwa über eine kurzfristige Steuerkartenrückgabe zwecks Eintragung von Freibeträgen o.ä., und in dieser Zeit wurde die Karte dann dem anderen Arbeitgeber vorgelegt.
        Aber das können wir hier doch wohl ausschließen, sonst würde der TE keine derartige Fragen stellen.

        Fazit: Das scheinen mir doch sehr unprofessionelle Lohnabrechnungen zu sein (bei dem Minijob natürlich), imho dürfte der Fehler - zivilrechtlich - zu Lasten des Arbeitgebers gehen (aber ohne jetzt den Vertrag genau zu kennen).

        Übrigens müssten bei Abrechnung auf Steuerkarte auch AN-Sozialversicherungsbeiträge gezahlt worden sein, wer hat denn die übernommen (es hieß ja Brutto für Netto)?
        Ich befürchte nämlich, dass das gar nicht erfolgt ist, die nächste SV-Prüfung kommt aber bestimmt, mit großem Erwachen.

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: 400€ Job versteuern?

          Hallo,

          zunächst einmal vielen Dank für die ausführlichen Antworten.
          Im Arbeitsvertrag habe ich nachgeschaut. Dieser enthält keine Aussagen zu Besteuerung oder ob ein haupt- oder nebenberufliche Tätigkeit vorliegt. Zur Entlohnung steht sinngemäß nur: "Das monatliche Bruttogehalt beträgt vorerst 400,00€". Ich habe soeben nochmals mit meiner Freundin gesprochen und Sie hat mir bestätigt, dass die Lohnsteuerkarte beim Hauptarbeitgeber abgegeben wurde, die Praxis hingegen hatte nie eine Lohnsteuerkarte in der Hand.

          Wie würdet Ihr vorgehen? Ich sehe es nicht ein über 800€ nachzuzahlen, obwohl nach meinen Berechnungen 200€ erstattet werden müssten, nur weil die Praxis anscheinen eine falsche Steuerklasse gewählt hat?!

          Danke im Voraus und MfG
          Billickz

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            #6
            AW: 400€ Job versteuern?

            Ich würde mit der Praxis reden. Vielleicht liegt ein Irrtum vor und die Lohnsteueranmeldungen lassen sich noch berichtigen.

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              #7
              AW: 400€ Job versteuern?

              Wie schon gesagt: Das Finanzamt hat aufgrund seiner Angaben bisher Alles richtig gemacht. Hier besteht letztlich ein rein arbeitsrechtliches Problem, ob Pauschalversteuerung oder normale Versteuerung vereinbart war. Der von ihnen erwähnte Text weist m.E. mehr auf normale Versteuerung hin, aber da bin ich nicht firm.

              Steuerlich nur der Hinweis: WENN normale Versteuerung, DANN DADURCH auch die Möglichkeit, für diesen Job Werbungskosten zu erklären.

              Es gibt keine Nachzahlung, WEIL die Praxis die falsche Steuerklasse gewählt hat. Oder zumindest ist DAS eigentlich nicht das Problem: Wenn die Praxis mit Lohnsteuerklasse VI abgerechnet HÄTTE, hätte sie die ganze Zeit schon Lohnsteuern einbehalten und JETZT wäre die Nachzahlung deutlich geringer gewesen oder eine Erstattung hätte sich ergeben.

              Weiterer Gedanke: wie geht das Spiel eigentlich für 2012 weiter ? Und was ist mit den Sozialversicherungsbeiträgen ? Wie sehen denn eigentlich die monatlichen Abrechnungen aus und wieso haben Sie das bisher dort nicht bemerkt ?

              M.E. REDEN, am besten mit dem Arbeitgeber in Ruhe, vielleicht ergibt sich da etwas. Mit dem Arbeitsrichter kann man später immer noch drohen, falls das überhaupt Erfolg verspricht.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                AW: 400€ Job versteuern?

                es soll arbeitgeber geben die zu geizig sind die 2% pauschalsteuer, entspricht 8€ auf 400, zu zahlen.
                ich kenn das spiel und wurde 2009 entgegen den absprachen und ohne abgabe einer lohnsteuerkarte vom ag mit st.-kl.4 abgerechnet und gemeldet.
                er mußte für 2009 alle lohnabrechnungen korrigieren und der lohnsteuerbescheid wurde daraufhin zu meinen gunsten geändert.
                für die zukunft bekam ich dann die pauschalsteuer aufgedrückt(rechtlich korrekt) und nur noch 392€ netto.
                inzwischen hab ich einen sozialeren ag gefunden.

                viel erfolg und gruß f.

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