Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage bezüglich der Versteuerung eines Minijobs. Meine Lebensgefährtin hat im Jahr 2011 neben ihrer Hauptberuflichen Tätigkeit als Logopädin einen Job auf 400€ Basis in einer Logopädiepraxis ausgeübt. Dieser Job wurde unter der Prämisse ausgeübt, dass die 400€ Brutto=Netto seien. Oder anders ausgedrückt: Wir waren der Meinung, dass diese Einkünfte sind nicht zu versteuern sein. Der Arbeitgeber bei dem die hautberufliche Tätigkeit ausgeübt wurde wusste von dem 400€ Job.
In der Einkommenssteuererklärung haben wir den 400€ Job nicht angegeben (Da er unserer Meinung nach steuerfrei ist). Nun haben wir den Einkommenssteuerbescheid 2011 erhalten, in dem der für 7 Monate ausgeübte Minijob in voller Höhe steuerpflichtig angesetzt wurde. Die Begründung lautet, dass die Logopädiepraxis die Einnahmen mit Steuerklasse 1 abgerechnet hat, zutreffend jedoch Steuerklasse 6 gewesen wäre.
Diesen Sachverhalt verstehe ich leider nicht. Was wurde falsch gemacht? Haben wir uns falsch verhalten? Wieso müssen wir Steuern nachzahlen, obwohl anscheinend die Praxis einen Fehler begangen hat? Von der Praxis haben wir per Post eine elektronische Lohnsteuerkarte erhalten, die 2800€ Bruttolohn ausweist (7x400€) und einen Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung von 420€.
Ich bin hier leider etwas überfordert, daher würde ich mich über eine Erklärung freuen.
Danke und MfG
Billickz
ich habe eine Frage bezüglich der Versteuerung eines Minijobs. Meine Lebensgefährtin hat im Jahr 2011 neben ihrer Hauptberuflichen Tätigkeit als Logopädin einen Job auf 400€ Basis in einer Logopädiepraxis ausgeübt. Dieser Job wurde unter der Prämisse ausgeübt, dass die 400€ Brutto=Netto seien. Oder anders ausgedrückt: Wir waren der Meinung, dass diese Einkünfte sind nicht zu versteuern sein. Der Arbeitgeber bei dem die hautberufliche Tätigkeit ausgeübt wurde wusste von dem 400€ Job.
In der Einkommenssteuererklärung haben wir den 400€ Job nicht angegeben (Da er unserer Meinung nach steuerfrei ist). Nun haben wir den Einkommenssteuerbescheid 2011 erhalten, in dem der für 7 Monate ausgeübte Minijob in voller Höhe steuerpflichtig angesetzt wurde. Die Begründung lautet, dass die Logopädiepraxis die Einnahmen mit Steuerklasse 1 abgerechnet hat, zutreffend jedoch Steuerklasse 6 gewesen wäre.
Diesen Sachverhalt verstehe ich leider nicht. Was wurde falsch gemacht? Haben wir uns falsch verhalten? Wieso müssen wir Steuern nachzahlen, obwohl anscheinend die Praxis einen Fehler begangen hat? Von der Praxis haben wir per Post eine elektronische Lohnsteuerkarte erhalten, die 2800€ Bruttolohn ausweist (7x400€) und einen Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung von 420€.
Ich bin hier leider etwas überfordert, daher würde ich mich über eine Erklärung freuen.
Danke und MfG
Billickz
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