Hallo allerseits,
bei mir ist eine Steuerberchnung nicht möglich. Die Plausisbilitätsprüfung ist negativ, d.h. keine Fehler oder Hinweise.
Versuche ich mit Anlage KIND zu rechnen, schreibt das Programm den Hinweis, dass der Abzug der Kinderbetreuungkosten als Sonderausgaben auf 4000 EUR beschränkt wurde. Dabei liegen schon meine Aufwendungen und damit der Abzugsbetrag deutlich darunter und ich beantrage den Abzug als Werbungskosten, nicht bei den Sonderausgaben. "Keine Steuerberechnung möglich". Abbruch.
Dann hab' ich die Anlage KIND ganz gelöscht. Keine Hinweise mehr, aber trotzdem konnte keine Steuerberechnung erfolgen. Ich solle die Hinweise prüfen (die nicht vorhanden sind) und es nach Behebung der Fehler erneut versuchen.
Kann mir jemand helfen?
Gruß
Turnbeutel
bei mir ist eine Steuerberchnung nicht möglich. Die Plausisbilitätsprüfung ist negativ, d.h. keine Fehler oder Hinweise.
Versuche ich mit Anlage KIND zu rechnen, schreibt das Programm den Hinweis, dass der Abzug der Kinderbetreuungkosten als Sonderausgaben auf 4000 EUR beschränkt wurde. Dabei liegen schon meine Aufwendungen und damit der Abzugsbetrag deutlich darunter und ich beantrage den Abzug als Werbungskosten, nicht bei den Sonderausgaben. "Keine Steuerberechnung möglich". Abbruch.
Dann hab' ich die Anlage KIND ganz gelöscht. Keine Hinweise mehr, aber trotzdem konnte keine Steuerberechnung erfolgen. Ich solle die Hinweise prüfen (die nicht vorhanden sind) und es nach Behebung der Fehler erneut versuchen.
Kann mir jemand helfen?
Gruß
Turnbeutel
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