Hallo zusammen,
sitze gerade vor meiner Steuererklärung und habe eine Frage zur Anlage N. Ich bin im Frühjahr des vergangenen Jahres beim Land NRW als Vertretungslehrer tätig gewesen. Dies lief innerhalb der Gleitzonenregelung, sodass keine Lohnsteuer abgeführt wurde, wohl aber Rentenversicherung. Seit November bin ich im Referendariat und damit noch beim gleichen Arbeitgeber. Muss ich nun eine zweite Anlage N benutzen oder kann ich die Beträge einfach summieren, auch wenn es sich um verschiedene Beschäftigungsarten handelt?
Hat vielleicht jemand Erfahrung damit, ob auch Studiengebühren angegeben werden können?
Vielen Dank für eure Mühe und Hilfe
Thomas
sitze gerade vor meiner Steuererklärung und habe eine Frage zur Anlage N. Ich bin im Frühjahr des vergangenen Jahres beim Land NRW als Vertretungslehrer tätig gewesen. Dies lief innerhalb der Gleitzonenregelung, sodass keine Lohnsteuer abgeführt wurde, wohl aber Rentenversicherung. Seit November bin ich im Referendariat und damit noch beim gleichen Arbeitgeber. Muss ich nun eine zweite Anlage N benutzen oder kann ich die Beträge einfach summieren, auch wenn es sich um verschiedene Beschäftigungsarten handelt?
Hat vielleicht jemand Erfahrung damit, ob auch Studiengebühren angegeben werden können?
Vielen Dank für eure Mühe und Hilfe
Thomas
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