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Zwei Beschäftigungen, Lohnsteuerbescheinigung

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    Zwei Beschäftigungen, Lohnsteuerbescheinigung

    Hallo zusammen,

    sitze gerade vor meiner Steuererklärung und habe eine Frage zur Anlage N. Ich bin im Frühjahr des vergangenen Jahres beim Land NRW als Vertretungslehrer tätig gewesen. Dies lief innerhalb der Gleitzonenregelung, sodass keine Lohnsteuer abgeführt wurde, wohl aber Rentenversicherung. Seit November bin ich im Referendariat und damit noch beim gleichen Arbeitgeber. Muss ich nun eine zweite Anlage N benutzen oder kann ich die Beträge einfach summieren, auch wenn es sich um verschiedene Beschäftigungsarten handelt?

    Hat vielleicht jemand Erfahrung damit, ob auch Studiengebühren angegeben werden können?

    Vielen Dank für eure Mühe und Hilfe
    Thomas

    #2
    AW: Zwei Beschäftigungen, Lohnsteuerbescheinigung

    Hallo,

    pro Person darf und kann immer nur eine Anlage N pro Jahr abgegeben werden.

    Im ElsterFormular haben Sie die Möglichkeit bei der Anlage N weitere Lohnsteuerbescheinigungen hinzuzufügen. Die gleichname Schaltfläche finden Sie oben rechts, wenn Sie die erste Lohnsteuerbescheinigung eingeben.
    Zuletzt geändert von Sabre; 12.04.2012, 16:13.

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      #3
      AW: Zwei Beschäftigungen, Lohnsteuerbescheinigung

      Gleitzonenregelung hört sich nach pauschal versteuert an. Wenn das so ist, hat es nichts in der Steuererklärung verloren. Studiengebühren können Werbungskosten oder Sonderausgaben sein, kommt drauf an.

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        #4
        AW: Zwei Beschäftigungen, Lohnsteuerbescheinigung

        In der Gleitzone werden nur die vom Arbeitnehmer zu zahlenden Sozialbeiträge progressiv angehoben. In steuerlicher Hinsicht ist ab einem Entgelt von über 400€ die individuelle Besteuerung erforderlich. Eine Lohnsteuerpauschalierung ist dann nicht mehr möglich.
        mfg. - Kent

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          #5
          AW: Zwei Beschäftigungen, Lohnsteuerbescheinigung

          Wieder was gelernt!

          Dann siehe Sabre.

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            #6
            AW: Zwei Beschäftigungen, Lohnsteuerbescheinigung

            Hallo,

            >>>Dies lief innerhalb der Gleitzonenregelung, sodass keine Lohnsteuer abgeführt wurde

            Diese Schlußfolgerung ist schon falsch, es wurde keine Lohnsteuer abgeführt, weil der Lohn unter dem Grundfreibetrag lag, nicht aber wegen der Gleitzone.

            MfG Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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