Bei der Berechnung der Opfergrenze wird die im Steuerjahr erstattete Einkommensteuer als "zur Verfügung stehende Einnahme" berücksichtigt. Wo kann ich diesen Betrag im Elsterformular EKSt angeben???
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AW: Opfergrenze
ich wüsste nicht, wo man das eintragen kann. das ist vermutlich ein fall den die berechnung nicht beruecksichtigen kann, weil dieser wert nichts mit der eigentlichen steuererklärung zu tun hat - also zumindest vom erklärenden nicht angegeben werden muss/kann.
vermutlich berücksichtigt das finanzamt dies von amts wegen und hat natürlich vom vorjahr den passenden wert parat.
da die steuererstattung die opfergrenze erhöht, kann die abweichung in der berechnung imho ja nur vorteilhaft ausgehen ;-)
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AW: Opfergrenze
Ja, ein Trost...;-), die Berechnung kann nur positiver ausfallen. Das Finamt hat die Werte und berücksichtigt sie auch (Erfahrung aus dem Vorjahr)! Nur beim "Spiel" mit den Zahlen fehlt eben etwas...muß ich noch weitersuchen oder reichen die Angaben. Nun ja, kann sowieso die Unterhaltsleistungen nur noch 2011 ansetzen. Auch die längste Ausbildung hat einmal ein Ende. Trotzdem danke für die Antwort!!!
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