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    Opfergrenze

    Bei der Berechnung der Opfergrenze wird die im Steuerjahr erstattete Einkommensteuer als "zur Verfügung stehende Einnahme" berücksichtigt. Wo kann ich diesen Betrag im Elsterformular EKSt angeben???

    #2
    AW: Opfergrenze

    imho gar nicht.

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      #3
      AW: Opfergrenze

      hmmm, hab tüchtig gesucht! Na dann stimmt die Vorausberechnung nicht :-( und ich muß mich vom Finanzamt überraschen lassen.
      Danke auf jeden Fall für die Antwort.

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        #4
        AW: Opfergrenze

        ich wüsste nicht, wo man das eintragen kann. das ist vermutlich ein fall den die berechnung nicht beruecksichtigen kann, weil dieser wert nichts mit der eigentlichen steuererklärung zu tun hat - also zumindest vom erklärenden nicht angegeben werden muss/kann.
        vermutlich berücksichtigt das finanzamt dies von amts wegen und hat natürlich vom vorjahr den passenden wert parat.

        da die steuererstattung die opfergrenze erhöht, kann die abweichung in der berechnung imho ja nur vorteilhaft ausgehen ;-)

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          #5
          AW: Opfergrenze

          Ja, ein Trost...;-), die Berechnung kann nur positiver ausfallen. Das Finamt hat die Werte und berücksichtigt sie auch (Erfahrung aus dem Vorjahr)! Nur beim "Spiel" mit den Zahlen fehlt eben etwas...muß ich noch weitersuchen oder reichen die Angaben. Nun ja, kann sowieso die Unterhaltsleistungen nur noch 2011 ansetzen. Auch die längste Ausbildung hat einmal ein Ende. Trotzdem danke für die Antwort!!!

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