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Steuerberechnung / Kirchgeld

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    #16
    AW: Steuerberechnung / Kirchgeld

    Zitat von Krähe Beitrag anzeigen
    Oder besteht da ein Interesse, dass bestimmte Themen nicht hoch kommen??
    Als Verschwörungstheoretiker würde ich sagen: Aber sicher.

    Die Praxis zeigt jedoch, dass es Fehler in der Steuerberechnung gibt, die seit gefühlten Ewigkeiten nicht korrigiert werden. Andere Fehler waren irgendwann weg, tauchten dann mal wieder auf, dann waren sie irgendwann wieder weg.

    Ich weiß nicht, ob man von EF erwarten kann, dass es weiß, ob der Kirchenkreisverband Hintertupfingen seit 2014 kein Kirchgeld erhebt. Es ist mir aber ehrlich gesagt auch schnurzegal.

    Nichtsdestotrotz finde ich es sinnvoll, dass Rechenfehler in EF dokumentiert werden, unabhängig davon, ob konkret danach gefragt wurde und was bayerische Pensionäre davon halten.

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      #17
      AW: Steuerberechnung / Kirchgeld

      In der Hilfe von EF steht zur Steuerberechnung:
      "ElsterFormular berechnet Ihnen die voraussichtlich festzusetzende Steuer bzw. den festzusetzenden Gewerbesteuermessbetrag."
      "Bei Auswahl dieses Punktes wird die voraussichtlich festzusetzende Steuer bzw. der festzusetzende Gewerbesteuermessbetrag anhand der Eingaben berechnet. Im Vorfeld wird eine Plausibilitätsprüfung durchgeführt."

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        #18
        AW: Steuerberechnung / Kirchgeld

        Wenn Fehler nicht gemeldet werden, können sie auch nicht behoben werden.
        Mfg

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          #19
          AW: Steuerberechnung / Kirchgeld

          Richtig, aber die Sache ist komplexer.

          Ausgangspunkt dieses Threads war die Beobachtung, dass in EF das besondere Kirchgeld in bestimmten Fällen entgegen den jeweiligen kirchlichen Bestimmungen und anders als im Steuerbescheid vorausberechnet wird.

          Lt. BVerfG 1 BvR 606/60 Ziffer C II 2 ist die Besteuerung nach Lebensführungsaufwand dann möglich, wenn der kirchenangehörige Ehegatte "mangels eigenen Einkommens kirchensteuerfrei" ist. Genau dieses hat der BFH 2013 in I B 109/12 (Ziffer 2 a und b) als "eindeutige Rechtslage" bestätigt, auch im Hinblick auf die sog. "hilfsweise Bemessung des Lebensführungsaufwandes" am "gemeinsam zu versteuernden Einkommen der Ehegatten". Gleiches besagt das Urteil I R 76/04, das im BStBl. II erschienen ist und somit für die Finanzbehörden verpflichtend ist.

          ELSTER berechnet dennoch ein besonderes Kirchgeld auch bei eigenem Einkommen des Kirchenmitglieds und setzt es fest, wenn es höher ist als KiESt auf dieses Einkommen. Die dem zugrundeliegende sog. Vergleichsberechnung ist ohne Rechtsgrundlage und von keinem Gericht bestätigt; sie ersetzt den Belastungsgrund "mangels eigenen Einkommens kirchensteuerfrei" durch den Belastungsgrund "bringt mehr ein" - steuersystematisch eine Lachnummer.
          Damit wird, wie man leicht nachrechnet, das Einkommen eines Nicht-Kirchenmitglieds besteuert, was lt. BVerfG unzulässig ist und und gegen Art. 2 (1) GG verstößt.
          Sofern Urteile Derartiges bestätigt haben, beinhalten sie massive Rechtsfehler bis hin zur Rechtsbeugung.
          Die Darlegungen auf http://kirchgeld-klage.info/ zu diesem Thema erscheinen mir deutlich schlüssiger und substantiierter als alles was ich je von Kirchen oder Behörden zu dem Thema gehört habe.

          Man kann also davon ausgehen, dass hier eine Zahlungspflicht behauptet wird, die lt. BVerfG nicht besteht.
          Angesichts der üblichen Kommunikation dieses Themas liegt der Verdacht nahe, dass über diesen Umstand getäuscht wird.

          Ich sehe keinen Grund, a) diese Praxis zu unterstützen und b) mich damit möglicherweise dem Vorwurf der Beihilfe auszusetzen.

          Wenn andere hier etwas tun wollen - bitteschön. Die Infos liegen ja vor.

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            #20
            AW: Steuerberechnung / Kirchgeld

            Zitat von Krähe Beitrag anzeigen
            Wenn andere hier etwas tun wollen - bitteschön. Die Infos liegen ja vor.
            Das ist doch mal ein schönes Schlusswort.

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