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Fahrtkosten bei Lohn- und Zeitarbeit

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    Fahrtkosten bei Lohn- und Zeitarbeit

    Hallo liebe Elster-Benutzer,

    ich würde mich sehr über eure Hilfe freuen, wie ich meinen Fall ins Elsterformular korrekt eintrage. Ich arbeite bei einer Zeitarbeitsfirma und möchte meine Fahrtkosten als Auswärtstätigkeit geltend machen.

    Es gab dazu ein paar Klagen gegen das Finanzamt und der Bundesfinanzhof hat zugunsten der Kläger (Zeitarbeiter) entschieden: Fahrten zu der Firma, an die man "ausgeliehen" ist, kann man mit der gesamten Strecke und nicht nur mit einfacher Strecke abrechnen lassen, auch wenn man dort zum Beispiel immer wieder verlängert wird. Ausführlicher hier [http://www.presseportal.de/pm/69585/2186379/leih-und-zeitarbeit-arbeitswegfahrten-voll-absetzbar]

    Bloß wie trage ich das korrekt ins Elster Formular ein?
    1. Entfernungspauschale
    - Muss ich zwingend ankreuzen "privates Kfz" und ein Kennzeichen? Ich muss hier wohl nur ein Kreuz machen, wenn ich angebe "davon mit eigenem/überlassenen PKW zurückgelegt". Kann ich das auch einfach weglassen?
    - Was ist überhaupt meine regelmäßige Arbeitsstätte? Meine Zeitarbeitsfirma? Wenn ich dort nie gewesen bin, kann ich leider nicht "aufgesucht an 0 Tagen" eingeben, da nur ein Wert von 1-365 erlaubt ist. Oder ist es die Firma wo ich eingesetzt bin? Aber das möchte ich ja unter Auswärtstätigkeit angeben, was müsste in dem Fall hierhin?
    - In Zeile 40 kommen Fahrtkostenzuschüsse rein, das ist aber wegen Auswärtstätigkeit nochmal in Zeile 51 gefragt. Wo eintragen und was leerlassen?
    2. Auswärtstätigkeit
    - wie vorhin schon: kann ich Zeile 51 leer lassen, wenn ich Zeile 40 ausgefüllt habe?
    3. Werbungskosten: Auswärtstätigkeit
    - "Anzahl der Fahrten" heißt eine Fahrt ist hin+zurück also einen Tag? Oder ist sowohl Hin eine Fahrt, und zurück auch eine Fahrt? Dementsprechend würde ich natürlich die "zurückgelegte Strecke" halbieren und in der Summe kommt es aufs gleiche raus.
    - Warum wird sowohl unter "Auswärtstätigkeit" als auch unter "Werbungskosten: Auswärtstätigkeit" nach Anlass und Ziel und Zeitraum gefragt?

    Screenshots vom Formular, damit ihr seht, wie ich es zur Zeit verstehe. Vielleicht ist es ja garnicht so verkehrt, ihr könnt oben die Fragen beantworten oder nur die Screenshots verbessern. Dankeschön!

    http://img806.imageshack.us/img806/5995/1entfernungspauschale.jpg
    http://img801.imageshack.us/img801/4104/2auswaertstaetigkeit.jpg
    http://img690.imageshack.us/img690/4675/3werbungskostenauswaert.jpg

    #2
    AW: Fahrtkosten bei Lohn- und Zeitarbeit

    wenn man die kosten als auswaertstaetigkeit mit der vollen strecke geltend machen will, traegt man natuerlich bezuglich der entfernungspauschale nichts ein. auch kein kennzeichen und keine erstattungen, also nix von 1.
    die kommen dann wie in 2. festgestellt mit in den bereich auswärtstätigkeit, da gehören sie hin ;-)

    es gibt zwei moeglichkeiten diese dinge anzugeben, entweder in der langversion oder in der kurzversion, so steht es ja zumindest in elsterformular. ich kann mir leider hier die bilder nicht aufrufen, also nicht ganz nachvollziehen, was mit dem unterschied zw. 2 und 3. gemeint ist.

    aber anzahl der fahrten würde ich eher pro tag nehmen und fahrt ist dann hin+rueck, sonst fragt das FA noch wie man an 365 tagen im jahr 440 fahrten haben kann oder so (rein rechnerisch sollte es allerdings wirklich keinen unterschied machen).

    anlass und ziel kann man ja mit 'leiharbeit bei ...' oder so ähnlich ggf. kurz und knackig umschreiben ;-)

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      #3
      AW: Fahrtkosten bei Lohn- und Zeitarbeit

      Hallo dolorean,

      vielleicht ist eine Lösung für Dich dort dabei:
      https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?31299-Steuererkl%E4rung-bei-Leiharbeitern-verschiedene-Arbeitsst%E4tte&highlight=Bruder
      Gruss (S)stiller
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      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
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        #4
        AW: Fahrtkosten bei Lohn- und Zeitarbeit

        Hallo,

        ist das noch aktuell oder hat sich was geändert ?

        Mfg

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          #5
          AW: Fahrtkosten bei Lohn- und Zeitarbeit

          Ab dem Jahr 2014 gibt es eine neue Rechtslage.
          Mehr Infos gibt's beim Steuerberater / Lohnsteuerhilfeverein / Internet.
          Mfg

          Kommentar


            #6
            AW: Fahrtkosten bei Lohn- und Zeitarbeit

            Hallo,
            2012 war es so.
            Heute 2015 ist es vielleicht auch so, Urteile und Gesetzesänderungen mal ausgeschlossen.
            Gruss (S)stiller
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              #7
              AW: Fahrtkosten bei Lohn- und Zeitarbeit

              Ab 2014 kann bei dem Entleiher ggf. auch die erste Tätigkeitsstätte sein (§9 Absatz 4 EStG 2014), so dass nur noch die Entfernungspauschale zum Ansatz käme.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
              ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

              Kommentar


                #8
                AW: Fahrtkosten bei Lohn- und Zeitarbeit

                Hallo,

                habe das jahr 2014 und 2013 mit hin und Rückkosten angeben. Das Finanzamt hat die Berechnung auf dem beschied geschrieben nur habe ich nichts davon erhalten. Kann ich das rückgängig machen so das nur die einfache Entfernungspauschale möglich ist ?

                Kommentar


                  #9
                  AW: Fahrtkosten bei Lohn- und Zeitarbeit

                  Zitat von kkc Beitrag anzeigen
                  Hallo,

                  habe das jahr 2014 und 2013 mit hin und Rückkosten angeben. Das Finanzamt hat die Berechnung auf dem beschied geschrieben nur habe ich nichts davon erhalten. Kann ich das rückgängig machen so das nur die einfache Entfernungspauschale möglich ist ?
                  Per Einspruch kannst Du alles machen.
                  Gruss (S)stiller
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                    #10
                    AW: Fahrtkosten bei Lohn- und Zeitarbeit

                    Einspruch schreiben Muster



                    Sehr geehrte Damen und Herren,

                    mittels "Einspruch" möchte ich die von mir gemachten Angaben ändern.

                    Die von mir angegebenen Reisekosten möchte ich ersetzen, und eine einfache Entferungs-pauschaule daraus machen.


                    Mit freundlichen Grüßen

                    Herbert Hans







                    Kann man das so schreiben ?

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Fahrtkosten bei Lohn- und Zeitarbeit

                      Kann man, aber warum will man dem FA schreiben, dass man lieber 30 Ct. je Entfernungs-km als je gefahrenem km als WK will?

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Fahrtkosten bei Lohn- und Zeitarbeit

                        bekomme anscheinend nichts. warte schon zwei Jahre.

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Fahrtkosten bei Lohn- und Zeitarbeit

                          Hallo,

                          >>>Das Finanzamt hat die Berechnung auf dem beschied geschrieben nur habe ich nichts davon erhalten.

                          Kannst du das mal etwas präzisieren? Also was genau steht in dem Bescheid?

                          Kann es vielleicht sein, dass du nicht einmal die Werbungskostenpauschale geknackt hast (1000 Euro)?
                          Oder das du erwartest, dass das Finanzamt dir die Fahrtkosten 1:1 erstattet? Das gibt es nämlich häufiger, ist aber völlig falsch (wenn ja, dann erläutere ich es gerne kurz).


                          >>>bekomme anscheinend nichts. warte schon zwei Jahre.

                          Was heißt das nun wieder? Worauf wartest du/hast du gewartet, auf den Bescheid oder auf eine Zahlung?

                          Stefan
                          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Fahrtkosten bei Lohn- und Zeitarbeit

                            als Entfernungspauschale habe ich 1080 € stehen. insgesamt wurde mir nur 90 auf mein Konto überwiesen. Ohne das ich dem Finanzamt etwas schulde oder geschuldet habe.

                            Natürlich verzichte ich nicht auf mehr, nur ist es wahrscheinlich das ich es erhalte ?



                            Bei dem bescheit von 2013 habe ich ein halbes Jahr normal gearbeitet und die andere Hälfte über eine Leiharbeiter Firma. Die eine Hälfte habe aus dem ersten Halbjahr habe ich erhalten nur die zeit von der Leiharbeitsfirma nicht.


                            Unverbindlich war ich 2013 bei einem Steuerberater dieser sagte mir das ich in meiner Erklärung alles richtig gemacht habe. Nur wo ist meine Rückzahlung von dem zeitraum der leiharbeitsfirma ?

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Fahrtkosten bei Lohn- und Zeitarbeit

                              Du kannst nur Steuern erstattet bekommen, wenn du welche gezahlt hast. Wenn du zb 90 Euro Steuern gezahlt hast, dann kannst du maximal 90 Euro zurückbekommen.

                              Ansonsten empfehle ich dir zu einer Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein.

                              Das hier ist ein Elster-Form, und kein Steuerberatungs-Forum. Steuerberatung ist nur den steuerberatenden Berufen vorbehalten.
                              Mfg

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