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Verpflegungspauschale bei mehr als 3 Monaten auf Reisen

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    Verpflegungspauschale bei mehr als 3 Monaten auf Reisen

    Hallo,

    ich habe eine kurze Frage zur Einkommensteuererklärung 2011:
    Ich war 2011 länger als 3 Monate auf Dienstreisen zu ein und dem selben Ziel. Mein Arbeitgeber hat für alle Reisen eine Verpflegungspauschale mit der Reisekostenabrechnung ausgezahlt. Nach Überschreitung der 3-Monatsgrenze stand der Vermerk "wird steuerpflichtig augezahlt" auf der Reisekostenabrechnung.

    Auf der Jährlichen Steuerabrechnung (ehemals Lohnsteuerkarte) vom Arbeitgeber sind die Verpflegungspauschalen NICHT aufgeführt.

    Wie und wo muss ich die steuerpflichtigen Verpflegungspauschalen in der Einkommensteuererklärung angeben?

    Wie hoch sind die zu erwartenden Steuern?

    Danke schonmal

    #2
    AW: Verpflegungspauschale bei mehr als 3 Monaten auf Reisen

    Achja:
    Muss ich die erhaltenen Verpflegungspauschalen überhaupt angeben oder könnte es sein, dass mein Arbeitgeber bereits die fälligen Steuern entrichtet hat?

    Danke

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      #3
      AW: Verpflegungspauschale bei mehr als 3 Monaten auf Reisen

      Hallo copter,

      >>>Auf der Jährlichen Steuerabrechnung (ehemals Lohnsteuerkarte) vom Arbeitgeber sind die Verpflegungspauschalen NICHT aufgeführt.

      Wirklich nicht? Imho müssten wenigsten die steuerfreien Zahlungen in der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt sein (und zwar in Zeile 20). Oder meintest du mit "NICHT aufgeführt" nur die steuerpflichtigen?
      Und die steuerpflichtigen sollten im normalen Lohn enthalten sein (bitte mal - etwa anhand der Lohnabrechnungen - überprüfen).


      >>>Wie und wo muss ich die steuerpflichtigen Verpflegungspauschalen in der Einkommensteuererklärung angeben?

      Wie gesagt sollte das imho im Lohn enthalten sein, also musst du nichts extra erklären. Und als Werbungskosten kannst du diese (>3 Monate) Pauschale auch nicht mehr absetzen.


      >>>Muss ich die erhaltenen Verpflegungspauschalen überhaupt angeben oder könnte es sein, dass mein Arbeitgeber bereits die fälligen Steuern entrichtet hat?

      Ja, hat er wohl, denn der gesamte Lohn wurde natürlich versteuert.


      >>>Wie hoch sind die zu erwartenden Steuern?

      Woher sollen wir das wissen? Bei korrekter Abrechnung vom Arbeitgeber sollte es aber alleine durch die Verpflegungspauschale keine Nachzahlung geben.

      MfG Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Verpflegungspauschale bei mehr als 3 Monaten auf Reisen

        Hallo,

        der steuerpflichtige Teil wurde nicht zu meinem Bruttolohn addiert und taucht auch nicht auf der Lohnabrechnung auf. Daher auch meine Fragen - weil irgendwo muesste ich es ja bestimmt als Einkommen angeben. Blos wo??

        Werbungskosten mache ich nur ein paar einzelne Fahrtkosten geltend, da der Rest eh vom Arbeitgeber uebernommen wurde.

        Danke

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          #5
          AW: Verpflegungspauschale bei mehr als 3 Monaten auf Reisen

          Hallo copter,

          >>>Daher auch meine Fragen - weil irgendwo muesste ich es ja bestimmt als Einkommen angeben. Blos wo??

          Wenn das nicht aus den Abrechnungen hervorgeht, musst du wohl schon deinen Arbeitgeber fragen. Imho ist das falsch, es gibt aber so viele Konstellationen und Besonderheiten, dass man das niemals ganz sicher sagen kann.


          >>>Werbungskosten mache ich nur ein paar einzelne Fahrtkosten geltend, da der Rest eh vom Arbeitgeber uebernommen wurde.

          Stehen denn auch die steuerfrei ausgezahlten Verpflegungspauschalen NICHT in der Lohnsteuerbescheinigung (eben in der bereits angesprochene Zeile 20)?

          MfG Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Verpflegungspauschale bei mehr als 3 Monaten auf Reisen

            Nein, steuerfreie Betreige stehen auch keine in der Lohnsteuerbescheinigung, da ich keine erhalten habe - die drei Monate steuerfrei hatte ich genau mit dem Ende 2010 "aufgebraucht".

            Gibt es denn überhaupt die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber die Steuern für mich zahlen kann und mir nicht auf das Bruttogehalt aufschlägt?
            Die Reisen gingen ins Ausland - gibt es da evtl. noch weitere Regeln?

            Gruß
            Zuletzt geändert von copter; 26.04.2012, 18:48.

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