Hallo,
ich habe eine kurze Frage zur Einkommensteuererklärung 2011:
Ich war 2011 länger als 3 Monate auf Dienstreisen zu ein und dem selben Ziel. Mein Arbeitgeber hat für alle Reisen eine Verpflegungspauschale mit der Reisekostenabrechnung ausgezahlt. Nach Überschreitung der 3-Monatsgrenze stand der Vermerk "wird steuerpflichtig augezahlt" auf der Reisekostenabrechnung.
Auf der Jährlichen Steuerabrechnung (ehemals Lohnsteuerkarte) vom Arbeitgeber sind die Verpflegungspauschalen NICHT aufgeführt.
Wie und wo muss ich die steuerpflichtigen Verpflegungspauschalen in der Einkommensteuererklärung angeben?
Wie hoch sind die zu erwartenden Steuern?
Danke schonmal
ich habe eine kurze Frage zur Einkommensteuererklärung 2011:
Ich war 2011 länger als 3 Monate auf Dienstreisen zu ein und dem selben Ziel. Mein Arbeitgeber hat für alle Reisen eine Verpflegungspauschale mit der Reisekostenabrechnung ausgezahlt. Nach Überschreitung der 3-Monatsgrenze stand der Vermerk "wird steuerpflichtig augezahlt" auf der Reisekostenabrechnung.
Auf der Jährlichen Steuerabrechnung (ehemals Lohnsteuerkarte) vom Arbeitgeber sind die Verpflegungspauschalen NICHT aufgeführt.
Wie und wo muss ich die steuerpflichtigen Verpflegungspauschalen in der Einkommensteuererklärung angeben?
Wie hoch sind die zu erwartenden Steuern?
Danke schonmal
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