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Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

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    Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

    Hallo

    ich möchte eine E-Bilanz versenden
    Es gibt einen nicht durch Eigenkapital gedeckten fehlbetrag.
    Es gibt auch eine Rangrücktrittserklärung des Gesellschafters für sein Darlehn.
    Die Zahlungsbereitshcaft ist gesichert.

    Nach HGB muss ich einenn Ausgleichposten im Aktive aufführen
    Die Taxonomie der Elsterüberprüfung reklamiert diese Position.

    Wie verhalte ich mich korrekt ?

    Viele Grüße
    Gerhard

    #2
    In diesem Unterforum bist du sicher falsch ! Welches Programm wird verwendet ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Das Gesellschafterdarlehen muss unter "Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern" aufgeführt werden; das ist kein Eigenkapitalersatz; auch dann nicht, wenn es nachranging ist.

      Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag muss in Aktiva und Passiva gleich hoch sein; das Eigenkapital in den Passiva wird dadurch zu null.

      Einen steuerlichen Ausgleichsposten braucht man für sowas nicht.

      Kommentar


        #4
        Meiner Meinung nach besteht das Problem hier in der korrekten Darstellung des negativen Eigenkapitals in der E-Bilanz. Wenn das Eigenkapital „ins Minus geht”, muss dieser Fehlbetrag in einer separaten Zeile als nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag ausgewiesen werden, da die Prüfung in ELSTER die Bilanz sonst nicht durchlässt.

        Kommentar


          #5
          Rein technisch kann man auch eBilanzen mit negativem Eigenkapital ELSTERn. Aus "Schönheitsgründen" trägt man aber gewöhnlich diesen Fehlbetrag (in gleicher Höhe!) in Aktiva und Passiva bei "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" ein, damit keine negativen Zahlen in der Bilanz stehen. Dann sieht die Bilanz so aus:

          --- schnipp ---

          AKTIVA
          A. Anlagevermögen
          ...
          B. Umlaufvermögen
          ...
          Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 125.000 €

          PASSIVA
          A. Eigenkapital
          Stammkapital 25.000 €
          Verlustvortrag 100.000 €
          Jahresüberschuss -50.000 €
          Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 125.000 €
          =Eigenkapital 0 €

          B. Rückstellungen
          ...

          C. Verbindlichkeiten
          ...

          --- schnapp ---

          Das urprüngliche Problem lag wohl eher daran, dass der Threadersteller dachte, ein nachrangiges Gesellschafterdarlehen würde als Eigenkapitalersatz zählen. Das ist aber seit Inkrafttreten des BilRUG (oder war's das BilMOG?) nicht mehr zulässig.

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