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Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

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    Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

    Hallo

    ich möchte eine E-Bilanz versenden
    Es gibt einen nicht durch Eigenkapital gedeckten fehlbetrag.
    Es gibt auch eine Rangrücktrittserklärung des Gesellschafters für sein Darlehn.
    Die Zahlungsbereitshcaft ist gesichert.

    Nach HGB muss ich einenn Ausgleichposten im Aktive aufführen
    Die Taxonomie der Elsterüberprüfung reklamiert diese Position.

    Wie verhalte ich mich korrekt ?

    Viele Grüße
    Gerhard

    #2
    In diesem Unterforum bist du sicher falsch ! Welches Programm wird verwendet ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Das Gesellschafterdarlehen muss unter "Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern" aufgeführt werden; das ist kein Eigenkapitalersatz; auch dann nicht, wenn es nachranging ist.

      Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag muss in Aktiva und Passiva gleich hoch sein; das Eigenkapital in den Passiva wird dadurch zu null.

      Einen steuerlichen Ausgleichsposten braucht man für sowas nicht.

      Kommentar

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