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Gewinnanteil in der Anlage KAP eintragen

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    Gewinnanteil in der Anlage KAP eintragen

    Guten Tag,

    meine Partnerin und ich haben vergangenes Jahr eine Immobilie verkauft. Dieser Verkauf wurde in Ihrer Steuererklärung bereits in der Anlage FE berücksichtigt.
    Ich soll nun laut Lohnsteuerhilfe in meiner Steuererklärung entsprechende Eintragungen in den Anlagen V und KAP vornehmen.
    Den negativen Anteil an Einkünften aus Vermietung /Verpachtung habe ich mit Hinweis auf die bestehende GbR in der Anlage V eingetragen. (Zeile 25)
    Jetzt möchte ich den Gewinnanteil in der Anlage KAP einfügen, finde aber keine passende Position mit dieser Bezeichnung.

    Meine Frage ist nun, ob ich das überhaupt kann oder ob dafür die Anlage FE-KAP benötigt wird welche aber schon bei meiner Partnerin erstellt wurde.
    Oder muss ich nichts in den Anlagen V und KAP vermerken weil das automatisch durch die Lohnsteuerhilfe bzw. durch die Steuererklärung meiner Partnerin erfolgt.

    Mit freundlchen Grüßen
    Claudio




    #2
    Erstens mal: Du kannst hier im Forum keine Steuererklärung erstellen. Deine Frage ist im Unterforum

    ELSTER Anwender Forum
    Alles rund um dieses Forum. Anleitungen - Was kann verbessert werden - welche Foren sollten eingerichtet werden.
    also verkehrt!

    Die Analgen FE oder FE-KAP gibt es meiner Meinung nach in der Einkommensteuererklärung überhaupt nicht. Ich nehme an dass Deine Partnerin Eure gemeinsame Feststellungserklärung abgegeben hat. Ihr beide müsst dann Euren Anteil jeweils in die Einkommensteuererklärung übertragen.

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      #3
      Ich möchte hier keine Steuererklärung erstellen.
      Mit dem Unterforum leuchtet mir ein.
      Die Frage ist halt wo ich das in meiner Steuererklärung meinen Anteil eintrage.

      trotzdem vielen Dank!

      Kommentar


        #4
        meine Partnerin und ich haben vergangenes Jahr eine Immobilie verkauft.
        Steuerpflichtige Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf einer Immobilie sind in der Anlage SO zu erklären.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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