Guten Tag,
meine Partnerin und ich haben vergangenes Jahr eine Immobilie verkauft. Dieser Verkauf wurde in Ihrer Steuererklärung bereits in der Anlage FE berücksichtigt.
Ich soll nun laut Lohnsteuerhilfe in meiner Steuererklärung entsprechende Eintragungen in den Anlagen V und KAP vornehmen.
Den negativen Anteil an Einkünften aus Vermietung /Verpachtung habe ich mit Hinweis auf die bestehende GbR in der Anlage V eingetragen. (Zeile 25)
Jetzt möchte ich den Gewinnanteil in der Anlage KAP einfügen, finde aber keine passende Position mit dieser Bezeichnung.
Meine Frage ist nun, ob ich das überhaupt kann oder ob dafür die Anlage FE-KAP benötigt wird welche aber schon bei meiner Partnerin erstellt wurde.
Oder muss ich nichts in den Anlagen V und KAP vermerken weil das automatisch durch die Lohnsteuerhilfe bzw. durch die Steuererklärung meiner Partnerin erfolgt.
Mit freundlchen Grüßen
Claudio
meine Partnerin und ich haben vergangenes Jahr eine Immobilie verkauft. Dieser Verkauf wurde in Ihrer Steuererklärung bereits in der Anlage FE berücksichtigt.
Ich soll nun laut Lohnsteuerhilfe in meiner Steuererklärung entsprechende Eintragungen in den Anlagen V und KAP vornehmen.
Den negativen Anteil an Einkünften aus Vermietung /Verpachtung habe ich mit Hinweis auf die bestehende GbR in der Anlage V eingetragen. (Zeile 25)
Jetzt möchte ich den Gewinnanteil in der Anlage KAP einfügen, finde aber keine passende Position mit dieser Bezeichnung.
Meine Frage ist nun, ob ich das überhaupt kann oder ob dafür die Anlage FE-KAP benötigt wird welche aber schon bei meiner Partnerin erstellt wurde.
Oder muss ich nichts in den Anlagen V und KAP vermerken weil das automatisch durch die Lohnsteuerhilfe bzw. durch die Steuererklärung meiner Partnerin erfolgt.
Mit freundlchen Grüßen
Claudio
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