Liebe Forenteilnehmer,
Anlage V, in welchem Jahr muss ich die Zu- und Abgänge eintragen. Z.B. ich mache die Einkommenssteuererklärung von 2020. Von der Hausverwaltung liegen mir nur die Daten für 2019 vor, da die Abrechnungen immer erst im Oktober kommen. Klar, dass ich dann z.B. die Zeile was die Verwaltungskosten, die Erhaltungsaufwendungen usw. angeht, aus dem Jahr 2019 eintrage. Wo ich mir aber unsicher bin, ob ich bei der Miete und Nebenkosten die Einnahmen der Miete und NK aus 2020 eintragen muss, oder auch aus 2019?
Für Antworten möchte ich mich jetzt schon bedanken!
Anlage V, in welchem Jahr muss ich die Zu- und Abgänge eintragen. Z.B. ich mache die Einkommenssteuererklärung von 2020. Von der Hausverwaltung liegen mir nur die Daten für 2019 vor, da die Abrechnungen immer erst im Oktober kommen. Klar, dass ich dann z.B. die Zeile was die Verwaltungskosten, die Erhaltungsaufwendungen usw. angeht, aus dem Jahr 2019 eintrage. Wo ich mir aber unsicher bin, ob ich bei der Miete und Nebenkosten die Einnahmen der Miete und NK aus 2020 eintragen muss, oder auch aus 2019?
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