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Anlage V - Zu - und Abgänge welches Jahr?

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    Anlage V - Zu - und Abgänge welches Jahr?

    Liebe Forenteilnehmer,

    Anlage V, in welchem Jahr muss ich die Zu- und Abgänge eintragen. Z.B. ich mache die Einkommenssteuererklärung von 2020. Von der Hausverwaltung liegen mir nur die Daten für 2019 vor, da die Abrechnungen immer erst im Oktober kommen. Klar, dass ich dann z.B. die Zeile was die Verwaltungskosten, die Erhaltungsaufwendungen usw. angeht, aus dem Jahr 2019 eintrage. Wo ich mir aber unsicher bin, ob ich bei der Miete und Nebenkosten die Einnahmen der Miete und NK aus 2020 eintragen muss, oder auch aus 2019?

    Für Antworten möchte ich mich jetzt schon bedanken!

    #2
    Im Elster AnwenderForum nirgends, damit kann man keine Steuererklärung erstellen und es gibt keine Anlage V. Du könntest aber z.B. "Mein Elster" verwenden.

    Dass, was Dir "klar" ist, ist komplett falsch. In die Einkommensteuererklärung des Jahres X kommen genau die Einnahmen und Ausgaben rein, die im Jahr X angefallen sind, nicht welche aus dem Jahr W.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Tipp
      Bitte im Internet recherchieren
      Suchbegriff Anlage V Zu- Abflussprinzip

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