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PVK Bescheinigung § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG eingereicht

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    PVK Bescheinigung § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG eingereicht

    Meine Frau erhält seit Jahren eine Beamtenpension. 2009 hat sie von ihrer Privaten Krankenkasse die Bescheinigung nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG beim Landesverwaltungsamt eingereicht. Seit 01.01.2010 zahlt sie daraufhin weniger Lohnsteuer, dafür müssen wir für 2010 und alle weiteren Jahre ca. 600,- Euro Steuern nach zahlen, bzw. sogar alle 3 Monate Steuern im voraus zahlen. Worin liegt denn da der Sinn, oder was kann da falsch laufen???
    Für Hilfe danke ich jetzt schon.

    #2
    AW: PVK Bescheinigung § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG eingereicht

    Bitte nur 1x posten, verärgert nur die wohlmeinenden Antworter :-(
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: PVK Bescheinigung § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG eingereicht

      Entschuldigung, habe leider erst später festgestellt dass ich wohl im falschen Forum war.

      Kommentar

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