Meine Frau erhält seit Jahren eine Beamtenpension. 2009 hat sie von ihrer Privaten Krankenkasse die Bescheinigung nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG beim Landesverwaltungsamt eingereicht. Seit 01.01.2010 zahlt sie daraufhin weniger Lohnsteuer, dafür müssen wir für 2010 und alle weiteren Jahre ca. 600,- Euro Steuern nach zahlen, bzw. sogar alle 3 Monate Steuern im voraus zahlen. Worin liegt denn da der Sinn, oder was kann da falsch laufen???
Für Hilfe danke ich jetzt schon.
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