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Nachträgliche Registrierung der Identifikationsnummer

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    #16
    AW: Nachträgliche Registrierung der Identifikationsnummer

    quote: "Ich kann es nach wie vor nicht begreifen, warum hochbezahlte IT-Profis nicht in der Lage sind, einen bereits vorhandenen Zugang (Steuernummer) zusätzlich mit einer Identifikationsnummer zu verknüpfen."
    Das ist auch mir ein Rätsel. Das ganze ELSTER Spiel sollte doch zur Vereinfachung beitragen. Viellecht gibt es hja doch noch einen besser qualifizierten IT-Profi in der Finanzverwaltung, der sich des Problems mal annimmt statt zu sagen "et is wie et is."

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      #17
      AW: Nachträgliche Registrierung der Identifikationsnummer

      Hallo bertoldf,

      um mir das unnötige Zitat zu sparen. Die IT-Kräfte haben sich was gedacht dabei!
      Sie haben eine registrierte Steuernummer in Hessen. Nun ziehen Sie nach Bayern um. Dort erhalten Sie eine neue Steuernummer für SICH, dass diese Nummer vor x-Jahren einem Anderen gehörte, können Sie nicht wissen!
      Eine Steuernummer war in der Vergangenheit nicht eindeutig!
      Nur die Identnummer sollte seit 2007 eindeutig sein!

      Und so teile ich Ihr Schicksal, und habe mich gestern mit meiner ID-Nummer registriert. Der Schritt 1 ging problemlos, den Brief hoffe ich innerhalb der nächsten Woche zu erhalten!
      Eine Steuernummer kann neu vergeben werden, die ID ist lebenslänglich + 20 Jahre gültig.
      Heissen Sie Bertoldf, BertoldB?
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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        #18
        AW: Nachträgliche Registrierung der Identifikationsnummer

        Ich möchte das leidige Problem mal erweitern.
        Ich bin Geschäftsführer einer GmbH und drehe mich beim Versuch die ELStAM meiner Arbeitnehmer auszulesen nur im Kreise. Elster verlangt ein Zertifikat welches auf der Basis der Identifikationsnummer erstellt wurde.
        Fein, und wo bekomme ich diese Nummer als Körperschaft her? Meine persönliche Ident kann es ja wohl nicht sein. Die IHK ist ratlos, das Finanzamt nicht weniger.

        Was den Unternehmen hier zugemutet wird ist enorm. Ich habe bisher unzählige frustrierende und vor allem nutzlose Stunden verbracht ohne einen Millimeter weiter gekommen zu sein. Ich lese nur immer "sind Sie verpflichtet" aber keiner kann sagen wie man dieser Verpflichtung bitte nachkommen kann.

        Ärgerlich ist gar kein Ausdruck für diese Situation

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          #19
          AW: Nachträgliche Registrierung der Identifikationsnummer

          Hallo modellbauer,

          wir sortieren vorsorglich:

          1. Du willst Deine persönlichen ELSTAM-Daten haben? Das ist eigentlich nicht nötig, Du solltest Deine Abzugsmerkmale als Arbeitnehmer kennen. Wenn doch, registrierst Du Dich mit Deiner Identnummer.

          2. Du bist Arbeitgeber und mußt Arbeitnehmer an- und abmelden, bzw. die Abzugsmerkmale Deiner Angestellten abfragen?
          Du wählst das Organisationszertifikat (mit der Steuernummer Deines Unternehmens , z.B. wo die Lohnsteuer abgeführt wird).

          Das bedeutet, im Zweifel brauchst Du 2 Zertifikate.
          Gruss (S)stiller
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            #20
            AW: Nachträgliche Registrierung der Identifikationsnummer

            ich habe eigentlich klar geschrieben das ich die daten als arbeitgeber abrufen will.

            ich habe die lösung des rätzels aber gefunden und sie ist verblüffend einfach. nix mit zertifikat auf basis identifikationsnummer. das sollten die elster programmieren mal mit reinschreiben, dort wo jetzt groß prangt
            "Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte (nur bei einer Registrierung mit Identifikationsnummer möglich."

            es geht gar nicht über elster-online, sondern nur über elsterformular. dort gibt es im paket für arbeitgeber ein modul ELStAM.

            warum kann man das nicht einfach klar und deutlich schreiben (oder sagen)?

            die technische hotline elster hat das sofort gewusst (glückwunsch, gute arbeit), alle anderen befragten haben nur rumgedruckst.

            problem beendet

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              #21
              AW: Nachträgliche Registrierung der Identifikationsnummer

              "problem beendet"???!!!

              Gut, dann brauchen wir uns keine Sorgen/Gedanken mehr machen - dass eine Registrierung mit ID-Nummer nur für ARBEITNEHMER gilt.

              ARBEITGEBER brauchen ein Organisationszertifikat.
              Und BEIDE Arten sollten durch ElsterFormular und ElsterOnline bedient werden.

              problem beendet!
              Gruss (S)stiller
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              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
              ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
              Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
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                #22
                AW: Nachträgliche Registrierung der Identifikationsnummer

                Zitat von modellbauer Beitrag anzeigen
                ...
                es geht gar nicht über elster-online, sondern nur über elsterformular. dort gibt es im paket für arbeitgeber ein modul ELStAM.

                warum kann man das nicht einfach klar und deutlich schreiben (oder sagen)?
                ...
                Der Teufel liegt hier im Detail. Neben der unterschiedlichen Schreibweise haben die Bezeichnungen der Funktionen ELStAM-Abruf und ELStAM-Auskunft auch verschiedene Bedeutung. Hinsichtlich der Wortwahl und der Bitte klarer zu formulieren hilft ein Blick ins Gesetz. Die Arbeitgeber haben abzurufen und dem Arbeitnehmer ist auf Antrag Auskunft zu erteilen.

                Zudem hilft ein Blick auf die Informationsseiten zur elektronischen Lohnsteuerkarte unter der Rubrik für Arbeitgeber auf elster.de. Die Suche im ElsterOnline-Portal hilft nicht weiter. Das Portal ist letztlich nichts anderes als eine Anwendung die im Browser läuft und die bietet eben keinen ELStAM-Abruf für Arbeitgeber. Einzig die E-Mail-Benachrichtigungen über bereitgestellte Anmelde- und Abmeldebestätigungslisten sowie die monatlichen Änderungslisten können für den Arbeitgeber von ELStAM im Portal bereitgestellt werden (Funktion muss neuerdings aber erst zugeschalten werden). In den Mails steht aber dann auch ganz deutlich drin, dass der Abruf über die eigentliche Anwendungssoftware erfolgen muss.

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                  #23
                  AW: Nachträgliche Registrierung der Identifikationsnummer

                  also, ganz so einfach wie jetzt hier dargestellt ist es nicht. Dann hätten sowohl die IHK, als auch der V-Platz als auch die Lohnsteuerstelle des zuständigen FA die Frage beantworten können - was sie nicht konnten.

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