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Wichtiger Hinweis zum Verfahren zum Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

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    Wichtiger Hinweis zum Verfahren zum Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

    Mit ElsterOnline können Sie viele Steuerbelange direkt und bequem am Computer erledigen - ganz ohne Ausdruck, Formulare und Postversand.
    Dieser Service kann nach der Registrierung von Privatpersonen und Unternehmern, genauso wie von Steuerberatern, Lohnsteuerhilfevereinen und Stellvertretern von Unternehmen genutzt werden.

    Das spricht uns an; da gehören wir zu.

    Nun erreicht mich ein erster
    Wichtiger Hinweis zum Verfahren zum Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

    Sehr geehrte(r) Benutzer(in) des ElsterOnline-Portals,
    vielen Dank für Ihre Registrierung beim ElsterOnline-Portal der Finanzverwaltung.
    Anbei erhalten Sie eine wichtige Information zu Ihrem Einstieg in das Verfahren zum Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM).
    Sie haben Lohnsteuerbescheinigungen für das Jahr **2011** mit einem Zertifikat des ElsterOnline-Portals authentifiziert übermittelt. Die zu Ihrem Zertifikat hinterlegte Steuernummer hat sich zwischenzeitlich geändert.
    Für den Abruf der ELStAM ist zwingend ein Zertifikat mit der aktuell gültigen Steuernummer der lohnsteuerlichen Betriebsstätte erforderlich. Eine Umstellung Ihres bisherigen Zertifikats ist leider nicht möglich.
    Für die Teilnahme am Verfahren zum Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ist es daher notwendig, dass Sie sich mit der neuen Steuernummer erneut am ElsterOnline-Portal registrieren. Damit erhalten Sie ein neues Zertifikat.
    Es wird empfohlen, im Rahmen der Registrierung die Zertifikatsart "Nicht-persönliches Zertifikat (Organisationszertifikat)" auszuwählen.
    Eine Anleitung zur Registrierung finden Sie im Internet im PDF-Format unter folgendem Link:
    https://www.elster.de/download/Registrierung_AG_am_EOP_Stand_2012_10_23.pdf
    Hinweise und Informationsmaterial für Arbeitgeber zur ELStAM finden Sie im Internet unter
    https://www.elster.de/arbeitg_elstam.php
    Sollten Sie bereits erfolgreich an diesem Verfahren teilnehmen, betrachten Sie diese Nachricht bitte als gegenstandslos.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihre Finanzverwaltung


    Liebe MitforistInnen,

    was möchte uns die Finanzverwaltung mitteilen?
    In dem oben vollständig wiedergegebenen wichtigen Hinweis finde ich keinen Bezug zu einem der zahlreichen Mandaten aus 2011.
    Die Größenordnung ist vierstellig.
    Ich entnehme zumindest, dass mindestens ein Mandant aus **2011** eine neue Steuernummer bekommen hat. Sollten nun die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale der Arbeitnehmer dieses Mandanten abgerufen werden,
    oder weitere Meldungen für diesen Mandanten übermittelt werden, ist die aktuell gültige Steuernummer zu erfragen.
    - Aber für welchen Mandanten ? ? ?

    Die gleiche Frage geht auch an hotline@elster.de , aber vielleicht hat hier schon heute Nacht jemand die zündende Idee.
    Mit freundlichen Grüßen
    gez. D. Cremer

    #2
    AW: Wichtiger Hinweis zum Verfahren zum Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerk

    Hallo DC1961-1,

    diese Meldung erhalten nur Betroffene die als Datenlieferer oder Arbeitgeber auftreten, das heißt entweder du oder dein Unternehmen müssten sich ein neues Zertifikat besorgen und dann kann man ungehindert für vierstellige Anzahl von Mandanten alles abwickeln.
    Hintergrund ist folgendes;

    Der Abruf der ELStAM erfordert zudem ein eindeutiges Ordnungskriterium, um die
    bereitzustellenden Daten dem Arbeitgeber zuzuordnen. Die Bereitstellung dieses
    Ordnungskriteriums wird übergangsweise , bis die Wirtschaftsidentifikationsnummer
    realisiert ist, durch die so genannte ZObEL-Datenbank übernommen.
    Seit dem 1. April 2012 werden für die zutreffende Bildung des Ordnungskriteriums in
    der ZObEL-Datenbank alle Steuernummern mit gültigem Grundkennbuchstaben A
    aufgenommen und erhalten eine ZObEL-ID. Gleichfalls werden dabei auch alle
    eingetretenen Änderungen zur Gültigkeit des Grundkennbuchstaben A sowie
    Wechsel bzw. Umstellungen der ursprünglich zum Zertifikat hinterlegten
    Steuernummern in Folge von Änderungen der örtlichen Zuständigkeit und
    Finanzamtsfusionen erfasst, die sich seit dem 1. April 2012 ergeben haben, so dass
    in diesen Fällen trotz der Änderungen die Bildung des Ordnungskriteriums und
    der Abruf der ELStAM möglich ist. Änderungen der ursprünglich zum Zertifikat
    hinterlegten Steuernummer, die sich nach dem Registrierungsvorgang, jedoch
    vor dem 1. April 2012 ergeben haben veraltete Steuernummer, werden in der
    ZObEL-Datenbank hingegen nicht nachvollzogen.
    Bei der Verwendung eines Zertifikates mit einer solchen veralteten Steuernummer
    schlägt daher die Berechtigungsprüfung zum ELStAM-Abruf fehl und führt zur
    Abweisung von An-, Ab- und Änderungsmeldungen. Das heißt, dass für den
    ELStAM-Abruf keine Zertifikate verwendet werden können, die ursprünglich mit einer
    Steuernummer registriert wurden, für welche zwischen Registrierung des Zertifkats
    und dem 1. April 2012 ein Wechsel bzw. eine Umstellung der Steuernummer erfolgt
    ist oder bei der die Gültigkeit zum Grundkennbuchstaben A begrenzt wurde.
    Allerdings ist zu beachten, dass diese Zertifikate für die Nutzung anderer Leistungen
    von ELSTER z. B. für die authentifizierte Einreichung von Jahreserklärungen
    weiterhin gültig sind und mit Ablauf der Gültigkeitsdauer des Zertifikates auch
    weiterhin verlängert werden können.

    Ich hoffe, dass klärt manches etwas auf und es gibt wieder eine ruhige Nacht.

    Tschüß

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